Ein weiterer Kredit für die Entwicklung des Areals

Bahnhof An der Einwohnerratssitzung vom 1. Dezember wird über einen Bruttokredit von 175000 Franken für die weiteren Planungsschritte rund um die Entwicklung des Bahnhofareals abgestimmt.

Das neue Bahnhofareal in Lenzburg wird ein Aushängeschild und Ort der Identifikation.Foto: zvg/AG/agis

Die Entwicklung des Bahnhofareals ist ein Generationenprojekt. Es handelt sich um mehrere verschiedene Projekte. Genannt werden ein partizipativer Teilprozess auf dem Gebiet östlich des Bahnhofs, ein Gestaltungsplan über Teilgebiete mit eigentümerverbindlichen Bestimmungen und ein städtebaulicher Vertrag. Aufgeteilt ist das gesamte Gebiet in die Teilgebiete A, B und D. In den jeweiligen Teilgebieten werden verschiedene Entwicklungen angestrebt. Für den Bruttokredit von 175000 Franken für die weiteren Planungsschritte wird an der Einwohnerratssitzung vom 1. Dezember der Antrag gestellt.

Teilgebiet C im partizipativen Prozess

Auf dem Teilgebiet östlich des zukünftigen Bahnhofs soll mit der «Grünen Pause» bis 2034 ein Gebiet von hoher Aufenthaltsqualität mit grosszügiger Grünfläche entstehen. Der Ort soll zum Verweilen einladen. Die bereits bestehende Villa Langenbach mit Park soll saniert werden und neu eine publikumsorientierte Erdgeschossnutzung aufweisen. Zur Findung eines geeigneten Nutzungskonzepts ist ein partizipativer Prozess vorgesehen. Durch die Partizipation der Bevölkerung kann ein grosser gesellschaftlicher Mehrwert entstehen, weil jeder Mensch, der eine Veränderung mitbestimmt, diese auch aktiv mitträgt. Partizipation ermöglicht zudem den Einbezug von lokalem Wissen, wodurch die besten Lösungen gefunden und im Endeffekt auf lange Sicht auch Kosten eingespart werden. Schliesslich fördert Partizipation auch Akzeptanz, Identifikation und Vertrauen. Die konsolidierten Erkenntnisse der Partizipation bieten die Grundlage für die weiteren Planungsschritte. Die Umsetzung dieses Vorhabens wird mit 80000 Franken budgetiert.

Gestaltungsplan der Teilgebiete B und D

Für die Teilgebiete B und D sollen grundeigentümerverbindliche Bestimmungen erarbeitet werden. Ein Gestaltungsplan macht Aussagen, wie ein Gebiet bebaut werden kann. Darin werden vor allem verbindliche Aussagen zu Gebäudehöhe und -länge, Ausnützung, Nutzung, Architektur, Erschlies­sung und Parkierung formuliert. Ebenso sollen ein Grünkonzept und Freiraumflächen im Gestaltungsplan ersichtlich sein. Die Umsetzung dieses Vorhabens wird mit 65000 Franken budgetiert.

Städtebaulicher Vertrag Teilgebiete B, C und D

Der städtebauliche Vertrag, ein Mittel der Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit den privaten Projektbeteiligten, liefert Regeln von weiterführenden Zielbindungen, welche nicht im Gestaltungsplan festgesetzt werden können. Ein städtebaulicher Vertrag kann dazu beitragen, die Ziele einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung besser zu erreichen. Die Erarbeitung des städtebaulichen Vertrages für die Teilgebiete B, C und D erfolgt parallel zur Erarbeitung des Gestaltungsplans. Die Umsetzung dieses Vorhabens wird mit 30000 Franken budgetiert. Die solide und umfassende Klärung der Bedürfnisse an die «Grüne Pause», die seriöse Transformation der planerischen Erkenntnisse in das Regelwerk Gestaltungsplan und die finanziellen und inhaltlichen Vereinbarungen sind wesentliche Bestandteile für den Erfolg des Generationenprojekts Bahnhof Lenzburg. (zvg/rfb)

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