Edelkastanie kann nicht gerettet werden
Stadtrat Der Stadtrat kann die Fällung der Edelkastanie am Steinbrüchliweg 12 in Lenzburg nach intensiven fachlichen Abklärungen – auch aus Sicherheitsgründen – nicht verbieten, verbindet seine Stellungnahme aber mit dringenden Empfehlungen an die Eigentümer.
Sie ist alt und krank, aber schön: die Edelkastanie am Steinbrüchliweg 12 in Lenzburg. Und sie kann die Nutzer des privaten Erschliessungswegs mehrerer Liegenschaften gefährden, da der Baum oder grössere Äste schon beim nächsten Sturm fallen könnten. Damit die Sicherheit auch in Zukunft gegeben ist, wollen die Eigentümer den Baum fällen und durch einen jungen, gesunden ersetzen. Gegen diese Absicht regte sich öffentlicher Widerstand. In der Folge reichten Lenzburger Bürger eine Petition beim Stadtrat sowie Mitglieder des Einwohnerrats eine schriftliche Anfrage ein.
Der Stadtratsbeschluss erfolgte daraufhin in Abwägung der schutzrechtlichen, ökologischen, sicherheitsrechtlichen und finanziellen Aspekte sowie in Berücksichtigung eines durch die Stadt eingeholten unabhängigen Gutachtens.
Keine Handhabe für ein Verbot
Der Stadtrat kommt zum Schluss, dass aus privater Sicht die Gründe für eine Fällung des Baums überwiegen können und die Handhabe für ein Verbot für das Fällen dieses Baums auf privatem Grund nicht gegeben ist.
Den Eigentümern wird empfohlen, dass umgehend nach der Fällung ein adäquater Ersatzbaum gepflanzt wird.(ssl)