Wilhelm Tell wurde wegen Totschlag verurteilt

Schloss Hallwyl Am dritten «Schlossgericht» der Gesellschaft zum Falken und Fisch sass Wilhelm Tell auf der fiktiven Anklagebank. Die Mehrheit der Teilnehmer sprach den Nationalhelden nicht frei.

Das tagende Schlossgericht im Hof von Schloss Hallwyl: Ankläger Peter Heuberger, Gerichtspräsident Ruedi Ursprung und Verteidiger Guido Fischer. Foto: Fritz Thut
Das tagende Schlossgericht im Hof von Schloss Hallwyl: Ankläger Peter Heuberger, Gerichtspräsident Ruedi Ursprung und Verteidiger Guido Fischer. Foto: Fritz Thut

Mit dem «Schlossgericht» hat die Gesellschaft zum Falken und Fisch, der Förderverein von Schloss Hallwyl, einen Erfolg gelandet. Bei der dritten Auflage der doppeldeutigen Veranstaltung verfolgten die zahlreichen Gäste im Schlosshof vor und zwischen einem einfachen Menü eine fiktive Gerichtsverhandlung.

Das Publikum schlüpft dabei jeweils in die Rolle der Geschworenen und fällt am Schluss ein Urteil. Ein hochkarätiges Gremium verhandelt dabei historische Fälle nach heutiger Strafprozessordnung. Unter alt Bundesrichter und Falken-und Fisch-Vorstandsmitglied Ruedi Ursprung kreuzten der ehemalige Staatsanwalt Peter Heuberger und Fürsprech Guido Fischer die verbalen Klingen. Nach dem Seenger Pfarrhausräuber Schwartzbeck und dem Ein- und Ausbrecherkönig Bernhard Matter sass diesmal Nationalheld Wilhelm Tell auf der Anklagebank.

War der Schuss auf den Apfel auf Walterlis Kopf «Gefährdung des Lebens», war der zweite, für Landvogt Gessler bestimmte Pfeil eine «Vorbereitung zum Mord»? Im ersten Anklagepunkt gab es einen kompletten Freispruch, im zweiten war eine Mehrheit für Straffreiheit.

Schwerer wog Tells spätere Erschiessung des verhassten Gessler in der Hohlen Gasse. Ankläger Heuberger kam vom Tatbestand des Mordes ab und verlangte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Totschlag: «Es war keine Handlung im Affekt.» Verteidiger Fischer anerkannte zwar den «objektiven Tatbestand des Totschlags» an, machte aber Entlastungen wie «einen entschulbaren Notstand» geltend und forderte Freispruch.

Im Publikum machte nach den feinen Hacktätschli gar der Begriff vom «Tyrannenmord» die Runde. In der schriftlichen Schlussabstimmung obsiegte jedoch die Variante zwei bis vier Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlag gegenüber einem totalen Freispruch mit 35 zu 20 Stimmen.

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