Post aus Aarau: Würde eine Gewinnsteuersatzsenkung Wegzüge verhindern?

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Maurus Kaufmann

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An der letzten Grossratssitzung in diesem Jahr bestand beim Traktandum über die Revision des Steuergesetzes erwartungsgemäss am meisten Diskussionsbedarf. Da die SP, die EVP und die Grünen das Behördenreferendum ergriffen haben, ist die Diskussion über diese Gesetzesrevision aber noch nicht abgeschlossen, sondern wird im Vorfeld der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 weitergeführt werden.

Inhaltlich wurden bei dieser Vorlage zwei voneinander unabhängige Forderungen zu einem Paket geschnürt. Zum einen die Erhöhung der Pauschalabzüge für die Krankenkassenprämien bei natürlichen Personen, zum anderen die Reduktion des Gewinnsteuersatzes bei juristischen Personen mit einem Gewinn über 250000 Franken. Bei der ersten Beratung im Grossen Rat im Juni wurde daher der Antrag gestellt, dass über diese beiden Forderungen separat abgestimmt werden soll. EVP, SP und Grüne fanden hierfür aber keine Mehrheit. Folglich wird das Stimmvolk über die beiden Forderungen leider nicht einzeln und differenziert befinden können, sondern nur über das Gesamtpaket.

Mindereinnahmen zu erwarten

Der Regierungsrat geht davon aus, dass aufgrund der Steuergesetzrevision die Steuereinnahmen von Kanton und Gemeinden während der Jahre 2022 bis 2026 jährlich um durchschnittlich etwa 170 Millionen Franken tiefer ausfallen werden. Damit der Kanton trotz der Mindereinnahmen kein Defizit zu verbuchen hat, plant er Entnahmen aus der Ausgleichsreserve. Sehr unschön ist daran, dass die Ausgleichsreserve gemäss Gesetz eigentlich für den Ausgleich konjunktureller Schwankungen bestimmt ist, jedoch nicht für die Finanzierung von Steuersenkungen.

Wegzüge sollen verhindert werden

Zur Rechtfertigung der Senkung des Gewinnsteuersatzes wurde häufig aufgeführt, dass im interkantonalen Vergleich die ordentliche Gesamtsteuerbelastung von gewinnstarken Unternehmen im Aargau am dritthöchsten ist. Eine Senkung des Gewinnsteuersatzes würde Wegzüge verhindern und Zuzüge herbeiführen, wodurch nach den anfänglichen Steuermindereinnahmen längerfristig Mehreinnahmen resultieren würden. Ob diese dynamischen Effekte in der gewünschten Höhe wirklich eintreten werden, ist allerdings sehr ungewiss und hoch umstritten. Zudem gilt es zu bedenken, dass diese Strategie, wenn sie aufgehen sollte, an sich keinen gesellschaftlichen Mehrwert generiert, sondern schlicht zulasten anderer Kantone geht.

Gemäss Ranking auf Platz 5

Ferner fokussieren sich die Befürworter der Steuergesetzrevision zu sehr auf die steuerlichen Aspekte und klammern andere Faktoren der Standortattraktivität wie die Infrastruktur oder die Verfügbarkeit von Fachkräften aus. Denn trotz der dritthöchsten Steuersätze rangiert der Aargau beispielsweise beim kantonalen Standortqualitätsranking der Credit Suisse zurzeit auf dem fünften Platz – und nicht auf dem drittletzten.

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