Post aus Aarau: Gebühren, Gebühren, Gebührenrecht
Gebühren sind noch unpopulärer als Steuern.
Mit dem neuen Gebührenrecht sollen die Steuerbarkeit der Gebühren durch den Grossen Rat, die Auffindbarkeit der Gebührentatbestände für Öffentlichkeit und Verwaltung sowie die Rechtssicherheit erhöht werden. Dies sei notwendig geworden, weil das Gebührenrecht aktuell keinen einheitlichen Aufbau aufweise und in der Rechtsordnung schwer aufzufinden sei.
Über 300 Gebührentatbestände
Obwohl der Kanton Aargau im Gebührenbereich gesamthaft betrachtet eine Unterdeckung aufweist, verzichtet der Regierungsrat in der Revision auf eine Kompensation durch Erhöhungen. Über alle der mehr als 300 berücksichtigten Gebührentatbestände hinweg ist rein rechnerisch eine Unterdeckung von gesamthaft rund 140 Millionen Franken mit einem Kostendeckungsgrad von knapp 43 Prozent zu verzeichnen. Die Differenz wird somit mit Steuergeldern finanziert.
Reduktion bei Verkehrszulassung
Beim Aufgabenbereich Verkehrszulassung schlägt der Regierungsrat jedoch vor, die Überdeckung durch eine entsprechende Gebührenfestsetzung auf Verordnungsstufe zu beseitigen. Er will hier die Gebühren gesamthaft um 11,8 Millionen Franken senken und so die Kosten für die Bevölkerung reduzieren.
Ausgangspunkt für die Vorlage, welche 104 Seiten umfasst, sei ein Vorstoss von Roger Fricker (SVP) gewesen, der eine Senkung der Gebühren bei der Verkehrszulassung verlangte.
Nach diversen Prüfungsanträgen geht die Botschaft für die 2. Beratung zurück an den Regierungsrat.
Energetische Sanierungen
Sollen kleine energetische Sanierungen von den Steuern abgezogen werden können? Die FDP-Fraktion will bei kleinen Um- und Ausbauten, die an bestehenden Gebäuden aus energetischen Überlegungen gemacht werden, höhere Steuerabzüge gewähren oder zulassen. Dies ebenso bei Errichtung von Fotovoltaik-Anlagen. Beide Vorschläge werden durch den Regierungsrat abgelehnt.
Die FDP stellt folgenden Antrag zur Textänderung: «Das geänderte Bundesgesetz zu Investitionskosten/-abzügen soll zeitgleich und vollständig ins Energiegesetz übernommen werden.»
Man brauche nicht auf die nationale Anpassung zu warten, Abzüge bei kleinen Um- und Anbauten seien angebracht.
Unterstützung nur von der SVP
Es wird abgestimmt: Der Grosse Rat nimmt den steuerlichen Abzug bei geringfügigen Um- und Ausbauten mit 72 Ja- zu 59 Neinstimmen an.