Platz für 46 bis 69 neue Einwohner im Oberdorf
Egliswil Der Gemeinderat hat den Erschliessungsplan «Oberdorf» für die Mitwirkung öffentlich aufgelegt. Das Planwerk legt die verkehrsmässige Erschliessung fest und zeigt die Überbauung als Richtprojekt.
Im Egliswiler Oberdorf sind drei zusammenhängende Bauparzellen nicht oder weitgehend nicht überbaut. Der Gemeinderat hat über diese Parzellen an der Enge- beziehungsweise an der Emmetstrasse die Sondernutzungsplanung eingeleitet. Das Planungsbüro verfügt über einen Auftrag, die verkehrsmässige Erschliessung und die mögliche Überbauung aufzuzeigen.
Das neue Wohnquartier ist von der Ammerswilerstrasse über die Engestrasse erreichbar. Die längliche Bauparzelle wird mit einer Stichstrasse und zwei Tiefgaragen erschlossen. Das Gebiet befindet sich derzeit in der Dorfkernzone und in der Einfamilienhauszone und soll im Rahmen der laufenden Gesamtrevision der Ortsplanung in die Dorfzone und in die Wohnzone W2 umgezont werden. Durch die Umzonung in die Zone W2 wird eine verstärkte Innenentwicklung möglich. Die Ausnützungsziffer soll von 0,35 auf neu 0,45 angehoben werden.
Der Planer rechnet vor, dass auf der unüberbauten Fläche zwischen 46 und 69 zusätzliche Einwohner Platz haben.
Einpassen in die Umgebung
Die Parzellen im Erschliessungsplanperimeter liegen in einem ruhigen, idyllisch gelegenen Wohngebiet nahe zum Ortskern. Mit ein Grund, dass sich Neu-, Um- und Ergänzungsbauten in die dörfliche Struktur einzupassen haben.
Das Leitbild der Gemeinde sowie die rechtskräftigen wie auch die geplanten Bauvorschriften setzen hohe Anforderungen an die Einordnung ins Ortsbild. Die 12 Hauptbauten sind mit Satteldächern zu versehen, so dass ein geschlossener Gesamteindruck entsteht. Die Dachneigung hat in der Regel mindestens 35 Grad und maximal 45 Grad zu betragen.
Der unüberbaute Teil der grössten Parzelle 518 und die beiden anderen Parzellen weisen einen schönen Baumbestand auf. Eine Integration des vorhandenen Baumbestandes ist erwünscht. Der Erschliessungsplan «Oberdorf» entstand eng abgestimmt mit dem Gemeinderat und den Eigentümern. Das Mitwirkungsverfahren endet am 31. August.