Museumsbau und Nutzungsplanung

Beinwil am See Zwei Traktanden überragen die andern Geschäfte an der Böjuer Gemeindeversammlung vom 12. November: der Baurechtsvertrag für ein privates Museum und die Modifikation der Nutzungsordnung.

Markanter Bau in der Widenmatt: Visualisierung des geplanten Museums der «Seven Seas Art Foundation» auf dem im Baurecht abgegebenen Areal. Foto: zvg

Markanter Bau in der Widenmatt: Visualisierung des geplanten Museums der «Seven Seas Art Foundation» auf dem im Baurecht abgegebenen Areal. Foto: zvg

Informierte über Gmeind: Gemeindeammann Peter Lenzin an Vororientierung. Foto: Fritz Thut

Informierte über Gmeind: Gemeindeammann Peter Lenzin an Vororientierung. Foto: Fritz Thut

Kunstsammler Urs Buchmann respektive die von ihm zu gründende Stiftung «Seven Seas Art Foundation» will in Beinwil am See, am Hang im oberen Teil des Gebiets Widenmatt, für rund drei Millionen Franken ein Museum erstellen.

Dazu soll ihm die Einwohnergemeinde 15 Aren der Parzelle 80 im Baurecht überlassen. Dies zu einem symbolischen Zins von einem Franken, wie Gemeindeammann Peter Lenzin an der Vororientierung für Partei- und Pressevertreter erläuterte. Der Baurechtsvertrag soll 99 Jahre dauern.

Keine öffentlichen Gelder

Für Lenzin wird das neue Museum, das zur Hauptsache Buchmanns reicher Sammlung von asiatischer Kunst eine permanente Plattform bieten wird, die Standortattraktivität von Böju erhöhen und insbesondere den Anbietern im Tourismus- und Gastronomiesektor einen Mehrwert bringen. Es sei auch denkbar, dass regionale Künstler hier dereinst ihre Werke zeigen könnten oder örtliche Organisatoren den Mehrzweckraum neben der Museumscafeteria nützen.

Der Gemeindeammann nahm auch Stellung zu einer Vielzahl von Fragen, die ein Mitbürger in Leserbriefen aufgeworfen hatte. Er hielt fest, dass keine öffentlichen Gelder in Bau und Betrieb des Museums fliessen. Die Stiftung wäre auch bei einem allfälligen Ableben von Urs Buchmann und seiner Ehefrau finanziell derart dotiert, dass der Betrieb weiterlaufen könnte. Der Unterhalt des gemeindeeigenen «Löwen» als Kultur- und Versammlungsort werde durch das gewährte Baurecht in keiner Art beeinflusst. «Der vorgesehene Vertrag ist sinnvoll und fair – auch Urs Buchmann gegenüber», so Lenzin zusammenfassend.

«Kompromiss bei Auszonungen»

Wegen Rückweisungsanträgen vor zwei Jahren muss der Souverän nochmals über Elemente der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland entscheiden.

Ansprüche von verschiedenen Seiten würden die Aufgabe laut Lenzin nicht vereinfachen. Bei zu grossen Auszonungen kämen zu grosse Entschädigungsforderungen auf die Gemeinde zu. Über 100 noch unüberbaute Parzellen wurden nach Kriterien auf ihre Auszonungstauglichkeit beurteilt. Die Wohnzone W2b soll um 3,2 Hektaren reduziert werden.

«Das ist für einige zu viel, für andere zu wenig», so der Gemeindeammann. Allerdings ist er überzeugt: «Für uns ist dies ein brauchbarer Kompromiss.» Am 3. und 4. November wird die Bevölkerung an Anlässen über die Details der Anträge informiert.

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