Good News für Gemeinderat – das Salär wird angepasst

Boniswil An der vergangenen Gemeindeversammlung in Boniswil kam es zu keinen Überraschungen. Die Bevölkerung scheint zufrieden.

Gemeindeammann Rainer Sommerhalder führte durch die Gemeindeversammlung.Foto: rfb

Gleich zu Beginn der Erläuterungen zur Rechnung konnte Gemeinderätin Monika Hermann erfreuliche Zahlen verkünden. Die Jahresrechnung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 16197 Franken deutlich besser ab als budgetiert. Der markante Budgetvorteil von rund 235000 Franken ist primär auf überdurchschnittliche Steuereinnahmen zurückzuführen – insbesondere auf nicht budgetierte Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie deutlich höhere ordentliche Gemeindesteuer-Einnahmen. Auch Nach- und Strafsteuern übertrafen die Erwartungen massiv. Auf der Ausgabenseite verursachten vor allem Feuerwehr, ambulante Pflege und Sozialhilfe hohe Mehrkosten. Bei der Feuerwehr kam es zu Mehrausgaben von rund 60000 Franken. Mit ein Grund war der Grossbrand in Birrwil. Die ambulante Pflege belastete das Budget mit rund 65000 Franken zusätzlich. In der Sozialhilfe ergaben sich Mehrkosten in Höhe von rund 61600 Franken. Einsparungen gelangen etwa in der Bauverwaltung und beim Bachunterhalt. Das Eigenkapital beträgt per Jahresende rund 10,54 Millionen Franken. Die Rechnung wie auch der Rechenschaftsbericht wurden angenommen.

Entschädigung der Gemeinderäte angepasst

Ein weiteres Traktandum war die Entschädigung für die Gemeinderäte. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben muss die Gemeindeversammlung vor Beginn einer neuen Amtsperiode über die Entschädigung des Gemeinderats entscheiden. So können potenzielle Kandidierende die Rahmenbedingungen im Voraus kennen. In Boniswil erfolgt die Besoldung des Gemeinderats bereits seit Jahren über ein Pauschalsystem, das alle ordentlichen Aufgaben und Aufwände abdeckt. Eine separate Spesenvergütung erfolgt grundsätzlich nicht, mit Ausnahme von spezifischen Mandaten wie Kommissionssitzungen. Dieses Modell hat sich in der Praxis bewährt und soll daher auch für die kommende Amtsperiode von 2026 bis 2029 beibehalten werden. Die letzte Anpassung der Besoldung erfolgte im Jahr 2021. Für die neue Amtsperiode sind nun lediglich minimale Anpassungen vorgesehen, um die Kaufkraft zu erhalten. Die jährliche Pauschalentschädigung soll für den Gemeindeammann neu bei 26200 Franken liegen – bisher 26193 Franken. Für den Vizeammann bei 15 800 Franken –bisher 15715 Franken – und für die drei Gemeinderatsmitglieder jeweils bei 13700 Franken – bisher 13620 Franken. Damit ergibt sich eine gesamte jährliche Entschädigung von 83100 Franken. Zusätzlich ist vorgesehen, die Teuerung analog zum Gemeindepersonal auszugleichen. Diskussionslos sprachen sich die Anwesenden für die höhere Besoldung ihrer Stellvertreter aus. Auch wurde das Gemeindebürgerrecht für eine Mutter und ihre Tochter ausgesprochen.

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