Gesunder, geschützter Baum soll fallen
Seengen: An der Brestenbergstrasse 43 sind vier Einfamilienhäuser geplant. Eine rund 120 Jahre alte Rotbuche soll geopfert werden. Doch der Baum ist laut der Bau- und Nutzungsordnung im Bestand geschützt.
Eine Rotbuche, die abgeholzt werden soll, wird im Baugebiet von Seengen zum Zankapfel. Das Prachtsexemplar an der Brestenbergstrasse 43 ist nachweislich gesund, misst über 25 Meter in der Höhe und der Stammumfang beträgt 4,15 Meter. Ihr Alter wird mit rund 120 Jahren angegeben.
Laut der geltenden Bau- und Nutzungsordnung (BNO) ist die Rotbuche mit dem lateinischen Namen Fagus sylvatica Atropunicea als «Naturobjekt/Einzelbaum Nr. 3.5.141 Ghei» erfasst und mit Vorschriften geschützt. Diese lauten unmissverständlich: «Die im Bauzonenplan und im Kulturlandplan bezeichneten und im Anhang aufgelisteten Objekte sind geschützt, dürfen nicht beseitigt werden und sind artgerecht zu unterhalten.»
Mit der letzten Revision der Ortsplanung hat Seengen klar dafür gesorgt, dass prägende Natur- und Landschaftselemente im Siedlungsgebiet und im Kulturland erhalten bleiben.
Wurzelwerk wird beschädigt
Dass auf Bauparzellen Gebäude abgebrochen werden und die Fläche verdichteter bebaut wird, ist beileibe keine Seltenheit. Genau das passiert auf dem 2686 Quadratmeter grossen Grundstück Nummer 1760 an der Brestenbergstrasse 43. Geplant sind vier verschiedene Einfamilienhäuser mit Flachdächern und eine Tiefgarage.
Abgebrochen werden die villenähnliche Wohnbaute sowie die Stützmauer entlang der Brestenbergstrasse, die als Kantonsstrasse klassifiziert ist.
Um die Sichtzone bei der Ausfahrt zu gewährleisten, muss die Stützmauer zurückversetzt werden. Mit Folgen: Die zurückversetzte Stützmauer tangiert das Wurzelwerk der Rotbuche. Doch dabei bleibt es nicht. Im Begleitschreiben zur Baueingabe spricht der Projektverfasser davon, dass auch die gesamten Tiefbauarbeiten in das Wurzelwerk der Rotbuche eingreifen.
Einwendungen eingereicht
Als Bauherrin auf dem Baugesuchsumschlag ist eine Frau aus Immensee aufgeführt. In den Gesuchsunterlagen ersucht die Bauherrin den Gemeinderat, die Rotbuche aus verkehrstechnischen, baulichen und sicherheitstechnischen Gründen angemessen ersetzen zu dürfen und verweist auf den Umgebungsplan.
Ein Hinweis, wonach sich die Bauherrschaft mit dem Beseitigungsverbot vertieft auseinandergesetzt hat, lässt sich nicht finden.
Statt den Baum zu fällen ist er vielmehr zu pflegen. Im Spiel ist mit der geplanten Beseitigung womöglich auch die Absicht, freie Sicht auf den Hallwilersee zu schaffen.
Die wirtschaftlichen Interessen der Bauherrschaft stehen dem Schutz der markanten Rotbuche gegenüber. Die öffentliche Auflage des Baugesuches dauert noch bis zum 10. August. Offenbar liegen bereits Einwendungen auf dem Tisch des Gemeinderates.