Für Arealüberbauung in ­Alliswil ist grünes Licht in Sicht

Boniswil Das Baugesuch für eine Arealüberbauung im Dorfteil Alliswil schlug hohe Wellen. Nun hat der Boniswiler Gemeinderat in der Sache entschieden: Die erst dreijährige Bau- und Nutzungsordnung wird nicht angepasst und das Projekt wird genehmigt.

Löste grosse Diskussionen aus: Die geplante Arealüberbauung auf Parzelle 208 im Boniswiler Ortsteil Alliswil. Visualisierung: zvg/saraspiro ag
Löste grosse Diskussionen aus: Die geplante Arealüberbauung auf Parzelle 208 im Boniswiler Ortsteil Alliswil. Visualisierung: zvg/saraspiro ag

Im letzten Oktober war das Baugesuch für eine Arealüberbauung auf der Parzelle 208 im Boniswiler Dorfteil Alliswil eingereicht worden. In unmittelbarer Nachbarschaft des geplanten Bauwerks regte sich sofort Widerstand.

An der Gemeindeversammlung vom 17. November 2020 wurde ein Überweisungsbeschluss eingebracht, der eine Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) für jenen Teil von Boniswil im Perimeter des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) verlangte, aber klar zum Ziel hatte, das eingereichte Bauvorhaben zu verhindern.

Unter dem Titel «Nein zur Alliswiler Staumauer» wurde eine Gemeindeinitiative lanciert und am 25. März dieses Jahres eingereicht. Das Initiativkomitee und zwei Natur- und Landschaftsschutzverbände schoben im Mai einen Antrag nach und verlangten darin den Erlass einer Planungszone, um Alliswil «vor einem Arealüberbauungsgesuch und überdimensionierten Gebäuden zu schützen».

Unvoreingenommene Beurteilung

Während der ganzen Diskussionsphase hat sich der Gemeinderat mit öffentlichen Aussagen zu den Vorstössen, die alle darauf abzielen, das Baugesuch abzulehnen, bewusst zurückgehalten, um juristisch keine Angriffsflächen zu bieten.

«Als baupolizeiliche Behörde muss der Gemeinderat gewährleisten, dass Baugesuchsverfahren unvoreingenommen behandelt werden», hält er nun fest. Die Behörde ist sich bewusst, dass diese Zurückhaltung von vielen Dorfbewohnern missverstanden worden ist.

Modifiziertes Projekt

Hinter den Kulissen war der Gemeinderat jedoch auf verschiedenen Ebenen aktiv. Er hat dem Bauherrn den Ausnützungsbonus für Arealüberbauungen verweigert und eine Überarbeitung des Projekts, unter anderem eine Aufteilung des Gebäudekubus, verlangt.

Gegen das neue Vorhaben mit zwei Baukörpern, 20 statt wie vorher 29 Wohnungen, einer Tieferlegung um einen halben Meter und einer reduzierten Bruttogeschossfläche um über 400 Quadratmeter gingen noch 8 (vorher 16) Einwendungen ein.

Der Landschaftsschutzverband Hallwilersee und Pro Natura verzichteten wegen Chancenlosigkeit auf eine Eingabe. In einem Brief hält der Aargauer Heimatschutz fest: «Weil die attraktive Architektur sowie die ausserordentlich gute Umgebungsgestaltung beibehalten werden, sieht der Aargauer Heimatschutz seine Anliegen als berücksichtigt an.»

Planbeständigkeit erhalten

Im Bewusstsein um die emotionale Bedeutung dieses Baugesuchs hat der Gemeinderat seine Schritte penibel abgeklärt und politisch und juristisch abgesichert. Weil die aktuelle BNO erst seit dreieinhalb Jahren in Kraft ist und Öffentlichkeit und Bauherren von einem Rhythmus von rund 15 Jahren ausgehen können, sei eine Anpassung zum jetzigen frühen Zeitpunkt «nicht erforderlich, geschweige denn statthaft».

Aus diesem Grund wird die Initiative für ungültig erklärt. Innert drei Tagen nach der Publikation kann dagegen beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden. Der Überweisungsantrag vom 17. November 2020 wird an der nächsten Gemeindeversammlung zur Ablehnung empfohlen.

Baubewilligung wird erteilt

Als logische Konsequenz der umfangreichen bautechnischen und juristischen Abklärungen wird der Boniswiler Gemeinderat in diesen Tagen der Arealüberbauung mit der Baugesuchsnummer 2021-10 auf Parzelle 208 an der Dörflistrasse im Ortsteil Alliswil die Baubewilligung erteilen.

Für ihn zählt nicht nur die objektiv überdurchschnittliche architektonische Qualität des Projekts, sondern auch die raumplanerische Bedeutung: Im Gegensatz zu Behauptungen von Einwendern handle es sich hier «nicht um ein reines Einfamilienhausquartier». Die Freilegung des Baches und die geplante Durchgrünung würden sich gemäss Fachgutachten positiv auf das gesamte Quartier auswirken.

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