Fahrwangen heckte «Plan B» aus

In Fahrwangen wohnen derzeit acht Asylbewerber. Das Dorf erfüllt damit die Aufnahmepflicht. Sowohl für die Mietliegenschaft am Hölzlisackerweg als auch in der neu zugemieteten Liegenschaft am Hallwilerweg laufen die Mietverträge per 31. August respektive 30. September 2017 aus. Auf diesen Zeitpunkt hin muss die Gemeinde über neuen Wohnraum verfügen, um die Asylbewerber unterzubringen. Die bisherigen intensiven Bemühungen des Gemeinderates, zweckmässige Wohnungen mieten zu können, führten zu keinem Ergebnis. Gemeinden, die die Aufnahmepflicht nicht erfüllen, haben eine Ersatzabgabe zu leisten. Sie beträgt 110 Franken pro Tag und pro asylsuchende Person. «Unter der drohenden Ersatzabgabe gilt es, zumindest einen Plan B zu entwickeln, der rasch möglichst umgesetzt werden könnte und finanziell attraktiver ist, als eine Ersatzabgabe zu leisten», hält der Gemeinderat in der Einladung zur Gemeindeversammlung vom 25. November fest. Die Behörde rechnete und begann auf zwei Geleisen zu arbeiten. Einerseits werden nach wie vor Wohnräume gesucht, anderseits wird nach einem positiven Gemeindeversammlungs-Beschluss das Baugesuchs- und das Submissionsverfahren für zwei Dreifach-Wohncontainer auf der Wiese hinter dem Bauamtswerkhof durchgeführt. Beantragt wird ein Verpflichtungskredit von 380000 Franken. Den Abschreibungssatz und die aktuelle Zinslage berücksichtigt, belastet diese Investition die Gemeinde pro Jahr mit rund 15000 Franken. Im Vergleich dazu wendet Fahrwangen heute Mietzinsen im Betrag von rund 32000 Franken pro Jahr auf.



