Die Alte Schmiede soll erhalten bleiben
Am 29. November stimmen die Boniswiler über die Zukunft der Alten Schmiede ab, über den Kreditantrag für neue Fusswege im Mitteldorf und die Grünzone unterhalb des Altweges.

Die Alte Schmiede an der Seenger-strasse soll nun doch erhalten bleiben – als Ausstellungsraum und neu auch als Bus-Warteraum. Der Gemeinderat sah vor, im Rahmen der BNO-Revision die Alte Schmiede an der Seengerstrasse aus dem Substanzschutz zu entlassen und sie hauptsächlich aus Verkehrssicherheitsgründen abzubrechen. Damit waren die Stimmbürger an der Gemeindeversammlung vom2. Dezember 2015 nicht einverstanden, sie haben die Planungsabsicht an den Gemeinderat zurückgewiesen mit der Forderung, die Schmiede sei zu erhalten. Gestützt darauf hat der Gemeinderat einen Auftrag für die Ausarbeitung eines Nutzungskonzepts für die Schmiede erteilt. Das Konzept sieht vor, die Originaleinrichtung der Schmiede zu erhalten und hinter Glas, in einer raumgrossen Vitrine, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Vor der Vitrinenwand können Bänke eingebaut werden und den Buspassagieren als witterungs-geschützte Wartehalle zur Verfügung stehen. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 100000 Franken. Der Gemeinderat beantragt, an der Gemeindeversammlung vom 29. November den Kredit zu bewilligen.
Neue öffentliche Fusswege
Die auch für die Gemeinde verbindlichen Sondernutzungsvorschriften für das «Mitteldorf» verpflichten die Gemeinde, im Rahmen des ersten Baubewilligungsverfahrens öffentliche Fusswegverbindungen zu schaffen. Das vorliegende Konzept enthält öffentliche Fusswege vom Kindergarten zur Seetalstrasse und vom Gemeindehaus zur Seengerstrasse. Mit diesen Fusswegen werden damit auch sichere Schulwege geschaffen. Die Kosten bestehen aus 25000 Franken für die Beleuchtung und aus 65000 Franken für den Belag und die Wegabschlüsse. An der Gemeindeversammlung wird dafür ein Kredit von 90000 Franken beantragt.
Grünzone unterhalb des Altweges
Die Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2015 hat die im Rahmen der Gesamtrevision des Zonenplanes vorgesehene Grünzone zurückgewiesen mit dem Antrag, die betroffene Fläche sei der Bauzone W2 zuzuweisen. Es wurde gefordert, das Areal, das im Rahmen der Verlegung der Seetalbahn ausgezont worden sei, soll wieder dem Bauland zugeschlagen werden. Die Prüfung hat nun ergeben, dass das fragliche Gebiet gar nie im Baugebiet lag. Obwohl die geplante Grünzone ausserhalb des Baugebietes liegt, darf sie wie ein Vorgarten im Baugebiet genutzt werden. Zulässig sind Privatgärten, Wies- und Weidland sowie Erholungseinrichtungen wie Fusswege, Sitzbänke und einzelne eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche von maximal 15 m.
Weil die projektierte Grünzone nie zum Baugebiet gehört hat und trotzdem eine Nutzung als Siedlungsgebiet zulässt, sind die Planungskommission und der Gemeinderat nach wie vor davon überzeugt, dass die «Grünzone GR» die richtige Zone für diese Restflächen zwischen der Seetalbahnlinie und den Liegenschaften am Altweg ist. Der Gemeinderat beantragt deshalb an der Gemeindeversammlung die Zustimmung zur Grünzone.
(pd)



