Das letzte doppelte «Schlossgericht» unter der Linde im Schlosshof
Seengen Zum fünften und letzten Mal lud die Gesellschaft zum Falken und Fisch, der Förderverein von Schloss Hallwyl, seine Mitglieder zum «Schlossgericht». Die Teilnehmer wurden zu Geschworenen.
Die Veranstaltung war wieder ausverkauft. Gut 60 Mitglieder des Fördervereins fanden sich bei schönstem Wetter im Hof von Schloss Hallwyl ein. Der Titel der Veranstaltungsserie, die mit der fünften Austragung zu Ende ging, ist doppeldeutig: Das Schlossgericht ist eine nachgespielte Gerichtsverhandlung eines historischen Falls, bei der die Teilnehmer in die Rolle der Geschworenen schlüpfen und so letztendlich über das Strafmass entscheiden konnten.
Zum Zweiten kommt das Publikum in den Genuss eines Schlossgerichts, das sich wenn immer möglich ein wenig auf den davor und danach verhandelten Gerichtsfall bezieht. Diesmal gabs Schweins-Carée am Stück, da der Angeklagte seinem Opfer mit einem Beil bis auf den Knochen zu Leibe rückte. So symbolisierten die gereichten Ofenkartoffeln mit Sauerrahm wohl die Weichteile, die anschliessend mit einem Sackmesser attackiert wurden.
Bluttat von Beinwil anno 1840
Nach dem Pfarrhausraub zu Seengen, Ausbrecherkönig Bernhard Matter, Wilhelm Tell und dem Brandstifter von Gontenschwil wurde diesmal die Bluttat von Beinwil am See vom 18. Oktober 1840 verhandelt. Im dortigen Spittel attackierte Johannes Mattli seinen Vorgesetzten, Meister Jakob Studer, mit Spaltakt und Messer am Kopf und Unterleib.
Alt-Bundesrichter und Falken-und-Fisch-Vorstandsmitglied Rudolf Ursprung leitete die Verhandlung gut 172 Jahre nach der Tat ebenso umsichtig wie humorvoll. Oberstaatsanwalt Peter Heuberger vertrat die Anklage, attestierte Mattli «nackte Mordlust» und beantragte 14 Jahre Gefängnis für versuchten Mordschlag. Anwalt Guido Fischer als Verteidiger verneinte die Tötungsabsicht, wies auf die ständigen Drangsalierungen durch Studer hin und beantragte 8 Monate bedingt und eine psychiatrische Behandlung.
Die Geschworenen hatten am Schluss zwischen Freiheitsstrafen von 2,5 oder 5 Jahren zu entscheiden. Mit 34 zu 26 Stimmen entschied sich die Mehrheit für die höhere Strafe. Immer noch sieben Jahre weniger als Mattli damals erhielt.