Zwölf Einwendungen zur Ortsplanung
Niederlenz Die revidierte Ortsplanung Niederlenz geht in die entscheidende Phase: Nach der öffentlichen Auflage und den Verhandlungen mit den Einwendenden muss der Gemeinderat die Eingaben nun würdigen. Noch vor der Gemeindeversammlung vom 25. Juni soll das umfangreiche Planwerk bereinigt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Die revidierte Ortsplanung Niederlenz lag bis zum 9. Februar öffentlich auf. Zum umfangreichen Planwerk sind zwölf Einwendungen eingereicht worden. Die Verhandlungen mit den Einwenderinnen und Einwendern haben inzwischen stattgefunden. Nun liegt es am Gemeinderat, die Eingaben zu würdigen und noch vor der Gemeindeversammlung einen Entscheid zu fällen. Von der Anzahl der Einwendungen zeigt sich der Gemeinderat nicht überrascht. Der ehemalige Vizeammann Anton Grob unterstützt den Gemeinderat bei diesem Geschäft auf Mandatsbasis.
Er war während über acht Jahren in das Projekt involviert und bringt entsprechend wertvolle Erfahrung ein. Gemeinderat Daniel Herzog, der seit Januar unter anderem das Ressort Hochbau und Raumplanung verantwortet, ist mit der komplexen Materie bereits bestens vertraut. Niederlenz zählte Anfang 2021 rund 4856 Einwohnerinnen und Einwohner. Gemäss kantonalen Vorgaben wird bis ins Jahr 2030 mit einer Bevölkerungszahl von rund 5467 Personen gerechnet. In den bestehenden Wohn- und Mischzonen leben derzeit durchschnittlich 47 Personen pro Hektare – ein vergleichsweise tiefer Wert im kantonalen Vergleich.
Alle planerischen Aspekte beleuchtet
Eine Ausdehnung des Siedlungsgebiets ist gemäss Richtplan nicht vorgesehen. Stattdessen sind Massnahmen zur inneren Vwerdichtung erforderlich, um die angestrebten Dichten von 70 Einwohnern pro Hektare in bestehenden Wohn- und Mischzonen beziehungsweise 90 Einwohnern pro Hektare in urbanen Entwicklungsräumen bis 2040 zu erreichen. Vorgesehen sind unter anderem Aufzonungen sowie die Ausscheidung von Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht, um die Nutzung gezielt zu intensivieren. Zudem wird erwartet, dass in den kommenden 15 Jahren in einzelnen Wohnquartieren eine gewisse Erneuerung stattfindet. Die Innenentwicklung ist daher von zentraler Bedeutung. Die rechtskräftige Nutzungsplanung (BNO) stammt aus dem Jahr 2006 und wurde 2007 vom Grossen Rat genehmigt. Der gesetzlich vorgesehene Planungshorizont von 15 Jahren ist damit erreicht. Zudem haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen an die räumliche Entwicklung seither verändert, was eine Revision notwendig macht.
Der Gemeinderat beabsichtigt, das revidierte Planwerk der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 25. Juni, zur Beschlussfassung zu unterbreiten und anschliessend den kantonalen Behörden zur Genehmigung einzureichen. Vorgängig findet am Dienstag, 2. Juni, eine Informationsveranstaltung zu den Traktanden der Gemeindeversammlung statt. Niederlenz stellt damit die Weichen für seine zukünftige Entwicklung.



