Widerstand gegen die Aufhebung des Übergangs

Die IG Ausserdorf in Schafisheim steht mit ihrer Einsprache gegen die Aufhebung des Fussgängerüberganges im Bereich Buechweg–Grütstrasse im Ausserdorf nicht allein auf weiter Flur.

Gegen die Aufhebung des Fussgängerstreifens regt sich Widerstand. Foto: ST
Gegen die Aufhebung des Fussgängerstreifens regt sich Widerstand. Foto: ST

Der Kanton plant auf allen drei Abschnitten der Kantonsstrasse in Schafisheim Massnahmen zur Sanierung und wohnlichen Gestaltung. Neben den zahlreichen positiven Massnahmen rückt die Aufhebung des Fussgängerüberganges Grütstrasse in Richtung Staufen etwas in den Hintergrund. Nicht so für die Bewohner des Quartiers Ausserdorf. Die Aufhebung dieses Fussgängerstreifens wurde bereits vonseiten der Bevölkerung an der ersten Informationsveranstaltung stark kritisiert.

Der Kanton begründet den Entscheid zur Aufhebung mit der geringen Frequenz sowie damit, dass die heutige Anordnung nicht exakt den Wunschlinien entspreche. Ebenfalls seien in der bestehenden Situation aufgrund der Anordnung der Bushaltestellen die erforderlichen Sichtverhältnisse nicht eingehalten. Zu dieser Aussage wirft die IG Ausserdorf ein, dass auch heute die ungünstige Anordnung des Fussgängerstreifens im Bereich der Bushaltestelle nicht der Norm entspreche. Trotzdem sei die ungenügende Sicht bei haltendem Bus durch die einfache Regelung zu umgehen, indem die Kinder dazu erzogen werden, erst zu queren, wenn der Bus die Haltestelle verlassen hat. «Das hat Stephan Roth mit den Kindern auch geübt», ergänzt Yvonne Hofer.

Eine sichere Querung für Kinder und Gehbehinderte

Aktuell queren rund 20 Kinder die Kantonsstrasse. Aufgrund des Zuzuges junger Familien wird die Anzahl auch in den künftigen Jahren konstant bleiben. «Uns geht es vor allem um einen sicheren Schulweg für die Kinder. Ebenfalls ist es für gehbehinderte Menschen nicht ganz einfach, ohne Fussgängerstreifen sicher die Strasse zu überqueren», hält Yvonne Hofer von der IG fest.

«Rad steht, Kind geht»

In der Begründung der Einsprache vonseiten der IG Ausserdorf heisst es unter anderem: «Gemäss bfu sind Kinder bis zum 6. Lebensalter nicht in der Lage, Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen. Ein Fussgängerstreifen bewirkt, dass der rollende Verkehr an der Querungsstelle hält und damit eine für den Fussverkehr eindeutige Situation schafft. Dies umso mehr, als die Kinder in der Schule lernen, dass sie die Strasse erst betreten dürfen, wenn das Auto steht. So der bekannte Slogan: «Rad steht, Kind geht».

Ebenfalls problematisch für die Kinder, aber für auch Senioren, sieht Stephan Roth, Fachstellenleiter Fachgruppe Jugend und Verkehrsinstruktion bei der Regionalpolizei Lenzburg, die Sachlage. «Anstelle des vollständigen Wegfalls des Fussgängerstreifens könnte ich mir auch andere Lösungen wie etwa eine Verschiebung des Streifens oder eine Schutzinsel vorstellen», hält Roth auf Anfrage fest.

Über 100 Unterschriften

Bereits hat die IG Ausserdorf über 100 Unterschriften gesammelt, auch andere Familien und Interessengruppen sprechen sich gegen die Aufhebung des Fussgängerstreifens Grütstrasse aus. Auf Anfrage bei Gemeinderat André Kreis, Ressortverantwortlicher, sagte dieser: «Der Gemeinderat hat gegen die geplante Aufhebung des besagten Fussgängerstreifens eine Einwendung gemacht.» Die Einsprachefrist läuft am 20. Dezember ab.

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