Studie brachte Klarheit in Schafisheim
Schafisheim Eine neue Stichstrasse ab der Lenzburgerstrasse in Schafisheim dient für das Baugebiet Stapfe als Verkehrserschliessung. Doch wie soll die vier Hektar grosse Fläche bebaut werden? Eine Studie hilft weiter.

Das 2017 auf der Gemeindeverwaltung Schafisheim eingetroffene Baugesuch für 30 Alterswohnungen in der Stapfe traf den Gemeinderat unvorbereitet. Der längliche Bau der Oberkulmer Bauherrschaft, Baufirma Faes AG, wirkte in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen wie ein Riegel neben dem Friedhof.
Doch der Gemeinderat stand dem Projekt «Sunnepark» einerseits sehr positiv gegenüber. Andererseits war der Behörde bewusst, dass das erste Gebäude auf der vier Hektar grossen unberührten Fläche viel Einfluss auf die weitere Quartiergestaltung nehmen würde. Diese Verantwortung vor Augen, entschied der Gemeinderat, eine Studie über die Quartierentwicklung in Auftrag zu geben.
Denn die Bebauung der wichtigsten Fläche mitten im Dorf neben Einkaufsmöglichkeiten, Bushaltestellen, Gemeindeverwaltung, Mehrzweckhalle, Kirche und Schlössli darf nicht dem Zufall überlassen werden.
Projekt «Sunnepark» überarbeitet
Am 20. September wurden die Studie Stapfe und das Projekt «Sunnepark» der Bevölkerung vorgestellt. Bauverwalter Christoph Schnegg zeigte an Stellwänden, dass die Entwicklung des Dorfes bis zurück ins Jahr 1880 nachgezeichnet wurde. Resultat: Die Bebauung muss sich von der Massstäblichkeit her ins Dorfbild einpassen und die Durchlässigkeit zwischen den Bauten gewährleisten. Das bereits überarbeitete Projekt «Sunnepark» ordnet sich den Zielen der Studie unter. «Zweifellos wird die Alterssiedlung mit neu drei Baukörpern für die freien Parzellen als Vorbild dienen», sagte Christoph Schnegg.
Auch im Alter im Dorf bleiben
Karin und Serge Faes möchten als Bauherren 30 Wohnungen realisieren, die die Wohnbedürfnisse der Generation der über 60-Jährigen abdecken: selbstständiges Wohnen in den eigenen vier Wänden, alle Mietwohnungen per Lift erreichbar, hindernisfrei und ausgestattet mit einem gedeckten Balkon.
Die drei Baukörper mit Flachdach und einem Gemeinschaftsraum kommen in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zu stehen.
Zonenkonform oder nicht zulässig? Die Bauherrschaft legte dar, diese entscheidende Frage rechtlich genügend geklärt zu haben.
Die Bauressortvorsteherin, Gemeinderätin Nadine Widmer, kann nach dem gut besuchten Info-Abend mit Power weiterarbeiten.



