Post aus Aarau: Ja zum Budget – jetzt folgt die Steuergesetzrevision

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Jeanine Glarner

Jeanine Glarner

Seit September hat der Grosse Rat das Budget 2022 zuerst in den Fachkommissionen, dann in der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen, den Fraktionen und jetzt im Plenum diskutiert. Insgesamt benötigte der Rat eineinhalb Tage, bis schliesslich das Budget 2022 mit 83 zu 41 Stimmen angenommen wurde. Lediglich die SVP lehnte das Budget ab.

Energiepolitische Vorstösse

Neben dem Budget wurden verschiedene energiepolitische Vorstösse behandelt. Dabei ist festzustellen, dass von Rot-Grün bis in Die Mitte hinein das «Zeichensetzen» wichtiger ist als eine weitsichtige, ökologisch wie wirtschaftlich nachhaltige sowie sichere Energieversorgung. Dabei lässt man sich auch dann nicht von Vorhaben abbringen, wenn eine Umsetzung unrechtmässig wäre oder die Wirtschaftlichkeit einer Massnahme nicht gegeben ist.

So nach dem Motto «Mit den Steuergeldern muss ich ja nicht effizient umgehen». Wenn ich so vor der Gemeindeversammlung argumentieren würde…

Drohende Versorgungslücke im Winter

Leider habe ich den Eindruck, dass vielen Politikern die Ernsthaftigkeit der Winterstromlücke immer noch nicht bewusst ist. Überall wird der massive Ausbau von Photovoltaik-Anlagen gefordert.

Solche PV-Anlagen sind ja gut und recht. Nur wird grosszügig darüber hinweggesehen, dass wir damit unser Problem im Winter nicht lösen, weil uns die Saisonspeicher fehlen, um den überschüssigen Strom vom Sommer in den Winter zu bringen. Wer den PV-Ausbau fordert, um die Winterlücke zu schliessen, hat die Problematik also immer noch nicht verstanden.

Ironie der Debatte: Während im Parlamentsgebäude zusätzliche Förderungen, rechtswidrige Steuerabzüge oder Verpflichtungen für den Bau von PV-Anlagen als Allerheilmittel zur Schliessung der Winterstromlücke gefordert und beschlossen wurden, hat es draussen geschneit.

Ja zur Steuergesetzrevision

Nächste Woche wird das Aargauer Polit-Jahr abgeschlossen. Mit der Steuergesetzrevision steht die Debatte zu einer der wichtigsten Vorlagen der Legislatur an. Die Vorlage hat zwei Bestandteile: Erstens hat der Kanton Aargau heute einen bescheidenen Pauschalabzug für die Krankenkassenprämien, der seit 2001 nie mehr angepasst wurde – notabene bei stetig steigenden Prämien. Nun soll dieser Abzug für die natürlichen Personen angehoben werden.

Zweitens soll eine Reduktion des Gewinnsteuertarifs bei juristischen Personen erfolgen, denn heute gehört der Kanton Aargau zu denjenigen Kantonen mit den höchsten Steuerbelastungen bei den ertragsstarken Unternehmen. Es ist dringend notwendig, den Kanton Aargau auch in Bezug auf die Steuerbelastung für unsere Unternehmen attraktiver zu machen.

Ihnen allen wünsche ich eine fröhliche, schöne und erholsame Weihnachtszeit, bis im nächsten Jahr!

 

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