Packen die Othmissinger die Chance?
Othmarsingen Nach den Sommerferien erhält die Gemeinde neue Tagesstrukturen. Ob diese aber auch bestehen bleiben, kommt auf die Auslastung an.
Dank dem neuen Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) erhalten Othmarsinger Eltern auf Anfang neues Schuljahr erstmals finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Kinderbetreuung, beispielsweise in einer Kita oder bei einer Tagesfamilie. Ausserdem können sie von neuen Tagesstrukturen profitieren.
In Zusammenarbeit mit der Schule hat der Gemeinderat ein bedarfsgerechtes Randstundenangebot ausgearbeitet. Ab dem 13. August können Eltern für ihre Kinder eine Betreuung vor und nach dem Unterricht, jeden Werktag von 7.30 bis 8.15 Uhr sowie jeweils am Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.15 bis 17.30 Uhr, in Anspruch nehmen. Während der Ferien bietet das «Chinderhuus Rössli» eine Ferienbetreuung an. Das Angebot ist kostenpflichtig und wird einkommensabhängig subventioniert.
Die Subvention richtet sich nach der Höhe des «massgebenden Einkommens» analog der Prämienverbilligung und wird von der Gemeinde direkt an die Eltern entrichtet. Subventionen müssen bei der Gemeinde mindestens 6 Monate nach Erhalt der Rechnung für die familienergänzende Kinderbetreuung beantragt werden.
Professionelle Betreuung
Die Schule übernimmt die Trägerschaft für das neue Randstundenangebot. Für die Betreuung der Kinder sind ausgebildete Fachpersonen der Stiftung Schürmatt zuständig. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und dem Heilpädagogischen Zentrum für Werkstufe und Berufsvorbereitung (HZWB) wird damit noch ausgebaut. Bis jetzt stellte das HZWB das Personal für den Mittagstisch zur Verfügung.
Der Mittagstisch bleibt, wie auch die Hausaufgabenhilfe, in gleicher Form bestehen. Auch die Kosten bleiben gleich, also 12 respektive 5 Franken. Der Mittagstisch wird jedoch neu ebenfalls subventioniert.
«Es liegt nun an den Eltern»
«Dank dem KiBeG erhalten die Othmissinger eine neue Chance, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung zu verbessern», folgert Gemeinderätin Monika Zollinger, zuständig für das neue Kinderbetreuungs- und Elternbeitragsreglement.
Das kantonale Kinderbetreuungsgesetz schreibt unter anderem einen bedarfsgerechten Zugang zu Betreuungsangeboten für Kinder ab Geburt bis und mit 6. Primarklasse vor. Bereits zuvor gab es im Dorf eine Randstundenbetreuung. Das Angebot wurde jedoch aufgrund fehlender Auslastung eingestellt.
Zuversicht, dass die Neulancierung erfolgreich sein wird, gibt das grosse Interesse an der Informationsveranstaltung zur familienergänzenden Kinderbetreuung von vergangener Woche. Rund 50 Interessierte wollten sich informieren lassen. Erwartet hatten die Veranstalter zirka 30 Teilnehmer.
Monika Zollinger erinnerte die Eltern daran, dass das neue Randstundenangebot nur bestehen kann, wenn es auch genutzt wird. Denn um die Randstundenbetreuung kostendeckend anbieten zu können, sei eine Mindestnutzerzahl von vier Kindern nötig. «Es liegt nun an den Eltern, dass sie das Angebot auch nutzen», so Zollinger.
Für die Anmeldung zur Randstundenbetreuung haben Eltern noch bis am 30. Mai Zeit. Das neue Kinderbetreuungs- und Elternbeitragsreglement wird der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni zur Genehmigung unterbreitet.