Letzte grosse Parzelle wird beplant
Wer von Seon Richtung Retterswil hochfährt, findet talseitig vor der Bergmattstrasse eine unüberbaute Parzelle mit Sicht ins Tal vor.

Sie misst knapp 10000 m2 und ist der Wohnzone W2 zugeordnet. Eine Planungspflicht für einen Gestaltungsplan besteht nicht. Trotzdem liegt ein solcher vor, genehmigt vom Regierungsrat am4. Dezember 2002. Mehrere Architekturbüros bissen sich jedoch seither die Zähne aus. Das Planwerk lässt sich nicht umsetzen. Es nimmt keine Rücksicht auf das geschützte Scheffelhaus, und die Überbauungsstruktur gilt als unbefriedigend. Ferner bietet es keine zentrale Tiefgarage, keine genügende gemeinsame Aufenthaltsfläche und der Verkehrsflächenanteil ist zu hoch.
Kurz und gut: Es entspricht nicht heutigen Anforderungen. Die neue Eigentümerin des Grundstücks, die Nerinvest AG in Ins, hat eine Auslegeordnung vorgenommen und sich mit allen Punkten, die es zu berücksichtigen gilt, auseinandergesetzt. Namentlich mit der Topografie, der Erschliessung, den freien Flächen, der Natur im Siedlungsraum und der einheitlichen architektonischen Sprache. Herangereift in mehreren Sitzungen mit dem Gemeinderat und den kantonalen Fachstellen ist eine Überbauung mit elf Baukörpern.
Die öffentliche Auflage des Gestaltungsplanes «Bergmattstrasse–Retterswilerstrasse» dauert noch bis zum 7. Februar. Der 15-jährige Gestaltungsplan wird aufgehoben.



