Kalkabbau noch bis 2040, dann ist Schluss
Auenstein Um die planerische Voraussetzung für den Materialabbau in den Erweiterungsgebieten der Steinbrüche von Auenstein und Veltheim zu schaffen, muss die Teilnutzungsplanung «Abbaugebiete» angepasst werden.

Mit den geplanten Erweiterungen West (Oberegg), der Erweiterung «Mitte» mit der Verlegung der Verbindungsstrasse von Auenstein nach Veltheim und der Erweiterung «Ost» (Steinbitz, Gemeinde Veltheim) kann die Jura Cementfabriken AG (JCF) nochmals rund 5 Millionen Kubikmeter Kalk abbauen, was einem jährlichen Rohstoffabbauvolumen von rund 290000 Kubikmeter Kalk entspricht. Das geschätzte Auffüllvolumen beträgt in diesen Gebieten pro Jahr rund 200000 Kubikmeter. Die Abbaubewilligung umfasst ein Abbauvolumen von maximal 6 Mio. Kubikmeter Kalkstein, welches ab dem Jahr 2021 in einem Zeitraum von rund 20 Jahren abgebaut werden kann. Enthalten ist ein detaillierter Abbau- und Rekultivierungsplan. Diese neuen Abbauzonen sind aber nun die letzten Gebiete an der Gisliflue, «dann ist endgültig Schluss», wie der Veltheimer Gemeindeammann Ulrich Salm schon früher sagte.
Weniger Immissionen und umweltverträglich
Die JCF bemüht sich schon seit vielen Jahren, die Immissionen und die Lärmbelastung niedrig zu halten. Ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den Einwohnergemeinden Auenstein und Veltheim sowie der JCF wurde am 6. November 2017 unterzeichnet. Dieser Vertrag regelt die Immissionsbegrenzung von Erschütterungen, Lärm und Staub, die laufend überwacht werden.
Im Umweltverträglichkeitsbericht werden die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt ausführlich beschrieben. Der Bericht kommt zum Schluss, dass das Vorhaben umweltverträglich ist und bewilligt werden kann. Untersucht wurden speziell Altlasten, Abwasser, Grundwasser, Flora und Fauna, aber auch Landschaftsschutz oder Landwirtschaftsgebiete.
Mitwirkung der Bevölkerung
Inzwischen haben sich die Auensteiner und die Veltheimer Ortsbürger als wichtige Landeigentümer deutlich für das angestrebte Projekt ausgesprochen.
Die Entwürfe mit Erläuterungen liegen noch bis 4. September auf der Gemeindeverwaltung Auenstein öffentlich auf und können während der Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Innert der Auflagefrist können von allen interessierten Personen Bemerkungen und Vorschläge zu den Entwürfen eingereicht werden. Der Gemeinderat weist aber explizit darauf hin, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren nicht um das Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit nach Baugesetz handelt. Dieses erfolgt erst im Anschluss an die Vorprüfung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt.
Gestern Mittwochabend fand in der Turnhalle Auenstein eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Änderung Teilnutzungsplanung (TNP) statt.



