Die ARA Langmatt mausert sich zur ARA Seetal

Möriken-Wildegg Die Abwasserreinigungsanlage ARA Langmatt in Wildegg soll zur ARA Seetal ausgebaut werden. Die rechtlichen und planerischen Voraussetzungen sind entworfen. Nun ist die Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen.

Blick von oben: Die Erweiterung der ARA Langmatt ist nur Richtung Holderbank möglich. Foto: zvg
Blick von oben: Die Erweiterung der ARA Langmatt ist nur Richtung Holderbank möglich. Foto: zvg

Eine Vision wird verwirklicht: Die Abwässer des ganzen Seetals samt Hochdorf sollen in der Abwasserreinigungsanlage ARA Langmatt Wildegg gereinigt werden. Gearbeitet am kühnen wie komplexen Vorhaben wird schon seit geraumer Zeit. Die kantonale Richtplanung gibt nämlich vor, dass die zahlreichen kleineren Abwasserreinigungsanlagen des Kantons Aargau an wenigen Standorten konzentriert werden sollen.

Will für das Seetal und die Region Lenzburg heissen: Die heutigen Abwasserreinigungsanlagen in Hochdorf, Moosmatten in Mosen, Hallwilersee in Seengen und Falkenmatt in Hendschiken sollen aufgehoben werden. «Der Zeitpunkt für die Zusammenlegung ist günstig, der Standort Langmatt ideal», lässt sich dem Planungsbericht entnehmen.

Die Bündelung der Infrastruktur soll unter anderem die Qualität, den Flächenbedarf und den Aufwand für die Abwasserreinigung gesamthaft optimieren und gleichzeitig die Belastung der Umgebung und der Umwelt minimieren. Denn in sämtlichen betroffenen Anlagen wären in den nächsten Jahren kostspielige Sanierungen und Erweiterungen nötig, die sich mit der rechtzeitigen Zusammenlegung vermeiden lassen. Die ARA Langmatt selbst wird 2030 ihre Kapazitätsgrenzen erreichen. Kommt hinzu, dass die Mikroverunreinigungen eliminiert werden müssen. Kurz und bündig: Eine Erweiterung der ARA Langmatt ist ohnehin unumgänglich. Vorausschauend berücksichtigt ist der nötige freie Raum für die Umfahrung von Wildegg.

Einzonung nur bedingt möglich

Gegenwärtig sind 15 Gemeinden an die ARA Langmatt angeschlossen, künftig sollen es 38 sein. Leicht auszudenken, dass der Ausbau der ARA neue Bauten und Anlagen voraussetzt und dass die Einzonungen gemäss der vom Regierungsrat vom 10. Mai 2017 genehmigten Nutzungsplanung nicht den errechneten Bedürfnissen entsprechen.

Konkret ist die Erweiterung der ARA einzig nach Norden möglich. Dabei soll der nicht mehr benötigte Mühlekanal aufgeschüttet und der angrenzende Auenschutzpark teilweise aufgehoben werden. Für die Erweiterung müssen 5200 Quadratmeter Waldfläche gerodet werden. Benötigt wird für die baulichen Massnamen Landwirtschaftszone im Umfang von rund 13800 Quadratmetern und Fruchtfolgefläche (FFF) im Umfang von rund 12300 Quadratmetern.

Um die Erweiterung zu ermöglichen, ist die Nutzungsplanung teilweise zu ändern. Es handelt sich um eine bedingte beziehungsweise zweckgebundene Einzonung von 16000 Quadratmetern in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen.

Im Falle eines Nichtgebrauchs der Flächen werden diese wieder der ursprünglichen Zone zugewiesen. Für diese Eingriffe sind Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen erforderlich. Eine Kompensation erfolgt vorwiegend durch die Rekultivierung nicht mehr benötigter Flächen im Bereich der beiden ARA-Standorte Hendschiken und Seengen. Die Auflageakten bestechen durch eine breite und tiefe Bearbeitung. Das Mitwirkungsverfahren dauert noch bis zum 14. Februar.

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