Denkmal aus Hut gezaubert
Staufen Das sanierungsbedürftige Hintermann-Haus an der Ausserdorfstrasse 11 wird instand gestellt und ist auf privaten Wunsch hin bereits dem kantonalen Denkmalschutz unterstellt worden.

Staufen kennt fünf Objekte, die im kantonalen Denkmalschutzverzeichnis aufgeführt sind. Nämlich die Staufbergkirche, das Pfarrhaus, das Sigristenhaus, das Wasch- und Brunnenhaus sowie der Affenbrunnen am Fuss des Staufbergs. Wie eine Jungfrau zum Kinde kam Staufen unverhofft zum sechsten Denkmal im Gemeindebann.
Zwei Privatpersonen aus Wohlen haben das Hintermann-Haus an der Ausserdorfstrasse 11 auf der Parzelle Nr. 326 und der Fläche von 917 Quadratmetern erworben, wollen das Gebäude sanieren und als bäuerliches Kulturgut der Nachwelt erhalten. Die neuen Eigentümer beantragten der kantonalen Denkmalpflege im Mai 2020 aus freien Stücken, das Gebäude in das kantonale Denkmalschutzverzeichnis aufzunehmen. Ein seltenes Vorkommnis wird zum Glücksfall für das Dorf.
Die kantonale Denkmalpflege hat sich mit dem privaten Antrag intensiv auseinandergesetzt. Jonas Kallenbach erklärte sich bereit, die Bauherrschaft zu beraten und das Bauvorhaben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen finanziell zu unterstützen. Denn die Aufnahme am 15. Februar in das kantonale Denkmalschutzverzeichnis bildet die Voraussetzung, dass kantonale Beiträge möglich werden. Es gehört zu den vornehmsten Pflichten des Staates, von dem, was die vergangenen Zeiten überdauert hat, Substanzielles zu pflegen und vor dem Verfall zu bewahren.
Lange Zeit auf dem Einkaufszettel
Gemäss dem rechtskräftigen Bauzonenplan figurierte das ehemalige Bauernhaus von kulturgeschichtlichem Wert auf der Liste der kommunalen Schutzobjekte mit dem Ziel, es zu erhalten. Ein Abbruch ist untersagt. Dieser Rechtssituation stellen sich die neuen Eigentümer mit Mut, der bewundert werden darf. Der Gemeinderat zeigte sich lange Zeit interessiert am Erwerb der unbewohnten Liegenschaft aus dem 18. Jahrhundert. Mit dem Kauf hätten die Grundstücke der Einwohnergemeinde in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen optimal arrondiert werden können.
Eine Verkehrswertschätzung hat auch schon vorgelegen. Doch es kam anders: Eine Wende ebenfalls zum Vorteil der Gemeinde und des Ortsbildes, wie der Gemeinderat auf Anfrage festhält. Die neuen Eigentümer gehen behutsam an die Aufgabe heran. Eine Planung der Sanierung ist noch nicht angepackt worden.