Bachöffnung verzögert sich

Ammerswil Der eingedolte Teil des Heerelochbachs soll geöffnet werden. Doch während der öffentlichen Auflage sind gegen das Vorhaben drei Einwendungen deponiert worden. Demnächst wird verhandelt.

<em>Die Leffimatt soll zur Baustelle werden:</em> Schachtdeckel markiert die Lage des eingedolten Heerelochbaches. Foto: Alfred Gassmann
<em>Die Leffimatt soll zur Baustelle werden:</em> Schachtdeckel markiert die Lage des eingedolten Heerelochbaches. Foto: Alfred Gassmann

Das zeitliche Programm des kantonalen Gewässerbeauftragten Hanspeter Lüem war ehrgeizig. Er hatte sich im besten Fall vorgestellt, den auf einer Länge von 770 Meter eingedolten Heerelochbach in Ammerswil noch vor Jahresende zu öffnen und zu renaturieren. Doch während der öffentlichen Auflage des Projekts Renaturierung Heerelochbach von Mitte September bis zum 16. Oktober 2019 sind drei Einwendungen eingereicht worden. Statt sich auf den Gewinn für die Natur und die Landschaft zu freuen, muss Lüem Einladungen für die Verhandlungen mit den Einwendern verschicken. Diese Verhandlungen sind auf Anfang 2020 terminiert. Lüem hofft auf eine Einigung mit den drei Grundeigentümern, die mit ihren Grundstücken an das Gerinne angrenzen. Abzuwarten sind auch noch die Zustimmungen der kantonalen Fachstellen.

Von Bund und Kanton finanziert

Die Gründe, die für das Projekt Renaturierung Heerelochbach zwischen der Kantonstrasse Ammerswil–Dintikon und der ehemaligen Kläranlage sprechen, sind vielfältig. Gehandelt werden muss im eingedolten Abschnitt, der im Wald liegt. Wurzeln dringen in die Röhren mit dem Durchmesser 20 Zentimeter hinein und verursachen immer wieder Unterhaltsarbeiten. Die Wiese Leffimatt mit dem eingedolten Bach gehört dem Staat Aargau. Diese Tatsache erklärt auch die verhältnismässig bescheidenen Baukosten, die sich die kantonale Abteilung Landschaft und Gewässer und der Bund teilen. Weder Ammerswil noch die privaten Grundeigentümer müssen mit finanziellen Beiträgen mithelfen.

Der kantonale Gewässerbeauftragte Hanspeter Lüem verweist auf das Baugesetz des Kantons Aargau, wonach eingedolte Gewässer, wenn es nach Abwägung aller Interessen zumutbar ist, wieder offen zu legen und naturnah zu gestalten sind. Mit einer offenen Bachführung, statt in Röhren, lässt sich für die Natur ein grosser Gewinn erzielen. Lüem denkt an den Bergmolch, den Feuersalamander, die Libelle und an den aufgewerteten Waldrand. Das Resultat der Verhandlungen mit den Einwendern wird mit Interesse erwartet.

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