Auenstein schaut voraus
Die Gemeinde steht vor der Gemeindeversammlung am 18. November. Traktandiert sind neben dem Budget 2017 der Kredit für die Revision der Ortsplanung und die Umzonung der Kindergartenparzelle in eine Wohnzone.

Auenstein verfügt nicht mehr über die aktuellsten Gemeindebauvorschriften. Der Gemeinderat will, dass das Dorf weiterhin als attraktive Wohngemeinde wahrgenommen wird. Da kann auch massgebend ein Bauzonen- und Kulturlandplan unterstützend eingesetzt werden. An der Gemeindeversammlung am 18. November wird ein Kredit von 285000 Franken vorgelegt, um die Ortsplanung revidieren zu können. Wohin soll das Dorf bis ins Jahr 2040 steuern? Der Gemeinderat erarbeitete mit der Dorfbevölkerung ein «Räumliches Leitbild». Er möchte auf die künftige Entwicklung vorbereitet sein. Vorgängig im Mai startete die Behörde eine Umfrage. Der Aufruf wurde gehört. 679 Personen oder 43% der gesamten Bevölkerung beteiligten sich daran. Da verwundert es nicht, dass der Gemeinderat die Meinungen als aussagekräftig einstuft.
Drei Jahre an der Arbeit
Das Leitbild, das der Gemeinderat am vergangenen 16. September beschloss, dient für die Revision als Grundlage. Es enthält Leitsätze zu den Punkten Entwicklung, Siedlung, Freiraum, Verkehr sowie Umwelt und Energie. Gestartet wird die Revision Anfang 2017. Im Frühjahr 2018 soll die Arbeit der Bevölkerung im Sinne der Mitwirkung vorgestellt werden. Etwa im März 2019 erfolgt die öffentliche Auflage mit der Möglichkeit, Einwendungen einzureichen. Bevor das Planwerk Ende 2019 der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt werden kann, müssten allfällige Einwendungen behandelt sein.
Kindergartenparzelle kann verkauft werden
Der Kindergarten wurde in das neue Schulhaus Bündte integriert, und zwischenzeitlich ist das Gebäude abgebrochen worden. Die Parzelle ist derzeit der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugeordnet. Der Gemeinderat plant, die Parzelle zu verkaufen. Unumgänglich ist daher eine Umzonung in eine Wohnzone. Gleichzeitig soll eine Kleinparzelle, ebenfalls im Eigentum der Gemeinde, der gleichen Zone wie die Kindergartenparzelle zugewiesen werden. Zusätzlich wird der hinterliegende, noch unüberbaute Teil einer privaten Parzelle der neuen, noch zu schaffenden Zone zugewiesen. Der Erlös aus dem Verkauf der Kindergartenparzelle wird für die Teilfinanzierung des neuen Schulhauses eingesetzt.



