Aabachmatte kommt neu daher
Niederlenz Unterhalb der Bandfabrik in Richtung Wildegg haben entlang des Aabachs umgestürzte Bäume den Bach gestaut und teilweise Wiesland überflutet. Ausgelöst durch starke Schneefälle Ende Januar.

Eindrückliche Bilder entlang des Aabachs unterhalb von Niederlenz. Der schwere Schnee von Ende Januar hat der Uferbestockung des Baches arg zugesetzt. Bäume sind umgefallen, Äste abgebrochen. Zudem wurden der kantonale Wanderweg und die Aabachmatte teilweise überschwemmt. Das Kulturland zwischen dem Aabach und der Kantonsstrasse Niederlenz–Wildegg ist laut dem Kulturlandplan der Gemeinde als Spezialzone Aabachmatte zoniert. «Sie dient der Erhaltung und Aufwertung der Landschaft in ihrem Aussehen und ihrer Eigenart.»
Der obere Teil der Matte gehört dem Staat Aargau, der untere Teil Landwirt Thomas Vögeli, Wildegg, der auch den oberen Teil bewirtschaftet. Die Vorschriften untersagen das Pflügen, die Verwendung von Dünge-, Pflanzenschutz- und Unkrautvertilgungsmitteln sowie das Entfernen der Uferbestockung. Bei der Aabachmatte handelt es sich um ein Stück Landschaft, das sogar die Bezeichnung romantisch verdient. Ein rauschender Bach, eine naturnahe Uferbestockung mit vorwiegend Eschen und Erlen, ein bekiester, geschlängelter Wanderweg und eine gepflegte Matte.
Natur greift in die Natur ein
Der erste Gedanke beim Anblick dürfte sich um das aufwändige Aufräumen drehen. Und der zweite Gedanke? Die geschaffene Situation der Natur überlassen? Gemeinderat Toni Grob hat mit den Forstdiensten Lenzia das Gelände bereits besichtigt, zudem hat er am vergangenen Samstag mit dem Leiter der kantonalen Abteilung Landschaft und Gewässer, Norbert Kräuchi, an Ort ein Gespräch geführt. Kräuchi wird in Aarau in Kürze alle involvierten Fachstellen samt einer Delegation der Gemeinde an einen Tisch einladen.
An ihrer ordentlichen Sitzung am 16. Februar hat sich die Landschaftskommission unter Präsident Willi Bürgi mit dem Sachverhalt befasst. Die Kommission kam laut Bürgi einhellig zum Schluss, dass der von der Natur geschaffene Zustand, mit begründeten Eingriffen, belassen werden soll. Das Schadenereignis erfordert noch viele Abklärungen und Verhandlungen. Es stellen sich wasserbautechnische Fragen wie die Abflussverhältnisse oder die Situation bei Hochwasser.
Ferner müsste der Wanderweg teilweise neu angelegt und allenfalls die Auswirkungen auf den Bewirtschaftungsvertrag geprüft werden.