Vorsorge III: Vertretungsvollmachten

Gabriela Furter

Mit einer Vertretungsvollmacht kann eine Drittperson ermächtigt werden, im Namen der vollmachtgebenden Person bestimmte Handlungen vorzunehmen. Damit eine Vollmacht rechtsgültig zustande kommt, muss die vollmachtgebende Person volljährig und urteilsfähig sein. Der Umfang einer Vollmacht kann sich auf einzelne Rechtsgeschäfte wie den Abschluss eines Kaufvertrages, auf wiederkehrende Handlungen wie Bankgeschäfte oder auf beinahe alle Vereinbarungen und Vertragsabschlüsse (Generalvollmacht) erstrecken. So kann beispielsweise eine ältere Frau ihren Neffen beauftragen, für sie die Rechnungen auf der Bank zu bezahlen und die Steuererklärung auszufüllen. Zudem lässt sich die Geltungsdauer festgelegen: Angenommen, jemand möchte ein Haus kaufen und befindet sich am angesetzten Beurkundungstermin im Urlaub. Damit der Kaufabschluss nicht ins Wasser fällt, kann mittels Vollmacht beurkundet werden. Die Vollmacht ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ab Erteilung gültig und erlischt mit Vertragsunterzeichnung. Von Vertretungsvollmachten ausgeschlossen sind höchstpersönliche Angelegenheiten: So kann man sich beispielsweise bei Ehe- und Erbverträgen nicht vertreten lassen.

Wichtig zu wissen ist, dass eine Vertretungsvollmacht grundsätzlich mit eintretender Urteilsunfähigkeit der vollmachtgebenden Person erlischt. Obwohl festgelegt werden kann, dass eine Vollmacht auch nach Eintritt der Urteilsunfähigkeit gelten soll, ist die Wirksamkeit einer solchen Klausel umstritten. Wird die Frau im vorgenannten Beispiel dement, kommt es auf die Kulanz der Bank an, ob der Neffe weiterhin Zahlungen tätigen darf. Um auf Nummer sicher zu gehen, wird geraten, einen Vorsorgeauftrag sowie eine Patientenverfügung zu errichten. Damit ist gewährleistet, dass – wenn der Auftraggeber urteilsunfähig wird – die beauftragte Person für sie handeln kann. Ohne Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung kommen die gesetzlichen Vertretungsrechte zur Anwendung.

«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter einmal pro Monat über rechtliche Aspekte. Sie führt in Lenzburg die Firma Notariat Furter & Partner GmbH.

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