Vorsorge II

Gabriela Furter

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist ein bedeutendes Instrument, um in erster Linie medizinische Behandlungswünsche für den Ernstfall festzulegen. Angenommen, jemand befindet sich aufgrund eines schweren Unfalls oder einer Erkrankung im künstlichen Koma und ist daher nicht mehr in der Lage, den eigenen Willen zu äussern. Ohne Patientenverfügung darf zunächst der Ehegatte entscheiden, ob beispielsweise eine Operation noch durchgeführt wird oder nicht. Ist die betroffene Person nicht verheiratet, entscheidet der Lebenspartner, sofern man zusammenwohnt. Gibt es auch einen solchen nicht, entscheiden die Kinder. Ist jemand kinderlos, entscheiden die Eltern und falls diese vorverstorben sind, die Geschwister. Erst wenn auch keine solchen vorhanden sind, wird von der Erwachsenenschutzbehörde ein Beistand eingesetzt.

Nun gibt es bei dieser Konstellation zahlreiche Schwierigkeiten: Beispielsweise ist die Ehefrau zwar entscheidungsberechtigt, die gemeinsamen Kinder sind sich aber sicher, dass ihr Vater sich gewünscht hätte, man würde die lebenserhaltenden Maschinen abschalten. So kommt es in einer ohnehin schlimmen Situation zu Zerwürfnissen. Die liebsten Menschen streiten sich darüber, was die betroffene Person wohl gewollt hätte und wer jetzt darüber entscheiden darf. Die meisten von uns sprechen ja nicht täglich über solch schwierige Themen mit unseren Liebsten. Mit einer Patientenverfügung kann diese Problematik massiv entschärft werden. Darin steht, welche medizinischen Massnahmen wann gewünscht werden und wer entscheiden soll.

Von grosser Wichtigkeit ist, dass nahestehende Personen über das Vorhandensein einer Patientenverfügung informiert sind; bestenfalls verfügen sie über eine Kopie. Eine Patientenverfügung kann von Hand oder per Computer geschrieben werden; sie muss datiert und von Hand unterzeichnet sein. Es gibt ganz verschiedene Formen der Ausgestaltung – von ganz simpel bis zu sehr detaillierten Regelungen von einzelnen Behandlungen.

«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter jeden Monat über rechtliche Aspekte. Sie führt in Lenzburg die Firma Notariat Furter & Partner GmbH.

Weitere Artikel zu «Im Gespräch», die sie interessieren könnten

Im Gespräch22.10.2025

post aus aarau

Nach den Herbstferien begrüsst uns Grossratspräsident Markus Gabriel, SVP, pünktlich zur heutigen Tagung.

Zum ersten Mal steht die kürzlich eingebaute…

Dieter Neuenschwander bereitet die Päckli für die Packpresse vor.Foto: Verena Schmidtke
Im Gespräch22.10.2025

Leidenschaft und Ideen für gelungenen Süssmost

Leutwil Vor drei Jahren übernahm Dieter Neuenschwander aus Leutwil im Zuge einer Nachfolgeregelung recht kurz entschlossen eine Mosterei. Zu schade wäre es…
Arbeitet auf Schloss Wildegg: Gärtnerin Melissa Gögele.Foto: MA/Pascal Meier
Im Gespräch22.10.2025

Gartentipp

Mit dem Herbst werden die Tage kürzer, die Blätter verfärben sich und die Temperaturen sinken. Nun ist es an der Zeit, den Garten langsam einzuwintern.

Es…