Vorsorge I
Vorsorgeauftrag
Der Vorsorgeauftrag ist ein wichtiges Instrument, um für den Fall der Urteilsunfähigkeit vorzusorgen. Doch warum ist er so wichtig? Nehmen wir an, jemand wird durch Krankheit oder Unfall urteilsunfähig. Ohne einen Vorsorgeauftrag kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einen Beistand einsetzen, der die Angelegenheiten der betroffenen Person regelt – eine Situation, die nicht jedem behagt. Hier bietet der Vorsorgeauftrag eine Lösung.
Jeder kann selbst festlegen, wer im Falle seiner Urteilsunfähigkeit seine Angelegenheiten regeln soll – zum Beispiel der Ehegatte, der Lebenspartner, der Vater, die Tochter. Das gibt der Person selbst und auch den Angehörigen Sicherheit und Gewissheit. Schliesslich regelt ein Vorsorgebeauftragter nicht nur die finanziellen Belange, sondern entscheidet auch, in welches Pflegeheim die betroffene Person geht beziehungsweise wie die persönliche Sorge aussieht.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Vorsorgeauftrags ist die Möglichkeit, einen Ersatzbeauftragten zu bestimmen. Dies ist besonders relevant in Situationen, in denen der primäre Beauftragte – beispielsweise der Ehepartner – nicht oder nicht mehr in der Lage ist, die Verantwortung zu übernehmen, sei es aufgrund von Krankheit, Tod oder anderen Umständen. Mit einem klar definierten Ersatzbeauftragten stellen Sie sicher, dass Ihre Angelegenheiten auch dann in vertrauenswürdigen Händen liegen, wenn der ursprünglich Bevollmächtigte ausfällt. So kann dann beispielsweise ein erwachsenes Kind übernehmen, wenn der Ehepartner (ursprünglicher Bevollmächtigter) selbst dement wird.
Insgesamt ist der Vorsorgeauftrag ein ganz wichtiges Instrument für jeden von uns, der vorsorgen möchte. Er ermöglicht es, die eigene Selbstbestimmung zu wahren und im Falle der Urteilsunfähigkeit dafür zu sorgen, dass die eigenen Wünsche und Bedürfnisse respektiert werden. Ein Vorsorgeauftrag muss entweder von Hand geschrieben oder durch einen Notar erstellt werden.
«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter jeden Monat über rechtliche Aspekte. Sie führt in Lenzburg die Firma Notariat Furter & Partner GmbH.