Verwandten- Unterstützungspflicht

Gabriela Furter

Ein Vater ist im Altersheim und sein Erspartes reicht zusammen mit der Rente nicht mehr für die Kosten. Ist nun die Tochter finanziell verantwortlich und muss sie die Differenz aus der eigenen Tasche begleichen? Oder umgekehrt: Ein volljähriger Sohn hat Schulden und keine Arbeit. Müssen nun die Eltern für ihn aufkommen? Die Verwandtenunterstützungspflicht ist die gesetzliche Pflicht von Verwandten, sich bei Bedürftigkeit finanziell zu unterstützen.

Kann eine Person nicht mehr selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen, sind Verwandte in auf- und absteigender Linie (Grosseltern, Eltern, Kinder) unterstützungspflichtig. Die Pflicht richtet sich nach der Erbberechtigung. Verwandte gleichen Grades sind anteilsmässig verpflichtet.

Zunächst wird geprüft, ob ein Verwandtschaftsverhältnis besteht und ob die unterstützte Person selbst um Hilfe bitten kann. Verweigern Verwandte die Kooperation, kann der Sozialdienst über amtliche Stellen Auskünfte einholen. Ein Anspruch kann rückwirkend für ein Jahr sowie für die Zukunft geltend gemacht werden. Auch Gemeinden können nach vorgängiger Hilfeleistung Regress nehmen – selbst nach dem Tod der unterstützten Person.

Voraussetzung für die Unterstützungspflicht ist die Leistungsfähigkeit der unterstützenden Person. Zuerst werden sowohl ihr Einkommen als auch ihr existenzsichernder Bedarf geprüft. Danach wird zusätzlich ein Teil des Vermögens als Vermögensverzehr bzw. Einkommen hinzugerechnet, wobei aber das Vermögen von Alleinstehenden erst ab einem Betrag von CHF 250 000 und bei Verheirateten ab CHF 500 000 berücksichtigt wird. Die Anrechnung des Vermögens erfolgt zudem nur dann, wenn die unterstützungspflichtige Person eine angemessene Altersvorsorge aufbauen kann. Letztlich kommt eine Unterstützungspflicht nur dann in Frage, wenn das Einkommen abzüglich des Bedarfs einen genug grossen Überschuss ergibt. Von diesem Überschuss darf maximal die Hälfte zur Unterstützung verwendet werden.

«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter jeweils in der dritten Ausgabe des Monats über rechtliche Aspekte. Sie führt in Lenzburg die Firma «Notariat Furter & Partner GmbH».

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