Überraschende Ablehnung der Verschärfung des Bürgerrechts
Der Grosse Rat trat am 9. Mai zu seiner vierten Sitzung zusammen. Wichtiges Traktandum war die erste Lesung zur Teilrevision des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Diese wird nötig, da das totalrevidierte Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht am 20. Juni 2014 vom Nationalrat beschlossen wurde. Gestützt darauf hat der Bundesrat am 17. Juni 2016 die Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht verabschiedet und die Inkraftsetzung der neuen Rechtsgrundlagen auf den 1. Januar 2018 festgelegt.
Kontroverse Debatte
Das neue verschärfte Bundesrecht erfordert verschiedene rechtliche Anpassungen des kantonalen Bürgerrechts. Die Diskussion im Rat verlief kontrovers, da verschiedene Anträge auf zusätzliche Verschärfungen gestellt wurden.
Zwei grundsätzlich unterschiedliche Haltungen prallen aufeinander. Soll die Gesetzgebung die notwendigen Voraussetzungen für eine Einbürgerung regeln, oder soll sie primär die Hürden für eine Einbürgerung so weit erhöhen, dass der Personenkreis, der nach Bundesrecht grundsätzlich die Voraussetzungen erfüllen würde, deutlich eingeschränkt wird?
SVP versenkt ihre Verschärfungen
In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage überraschend abgelehnt, da die SVP in der Schlussabstimmung ihre eigenen Verschärfungen ablehnte und so der Ratslinken half, die Vorlage zu versenken. Nun gilt vorerst das moderatere Bundesrecht, bis der Regierungsrat eine neue Botschaft vorlegt.
Am Nachmittag befasste sich der Rat mit drei Richtplanänderungen für Kiesabbau. Zwei davon wurden kritisch beurteilt. Der Bedarf an weiteren Abbaustandorten konnte nicht abschliessend ausgewiesen werden, da die Planungsberichte Mängel aufwiesen.
Ebenso wurden die Auswirkungen auf Landschaft und Natur als zu gross beurteilt und eine angepasste Vorlage gefordert. Letztlich hat der Grosse Rat die Vorlagen doch überwiesen.
Vorstösse zu UMA
Die doch eher rare Einberufung von Ratssitzungen des Plenums führt dazu, dass jeweils ein Strauss an neuen Vorstössen eingereicht wird. Nicht weniger als drei befassen sich beispielsweise mit der Mitteilung von Regierungsrätin Roth, die Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) in Pflegefamilien zu stoppen. Oder es werden Fragen im Zusammenhang mit den anstehenden Fragen um die Haushaltsanierung gestellt, beispielsweise im Spitalbereich.
Ebenso nützen die Grossrätinnen und Grossräte die Gelegenheit zu bilateralen Gesprächen, um beispielsweise Anträge in Kommissionssitzungen oder mögliche Fragestellungen bei Geschäften zu diskutieren.
Am Ende des Tages sind 25 Traktanden bearbeitet. Die einen gehen zu einem kühlen Bier, andere haben eine weitere Sitzung und viele erholen sich wohl zu Hause von einem anstrengenden, aber spannenden Tag.
Kathrin Scholl, SP, Lenzburg