Status quo oder neue Perspektiven?

post aus aarau Die Grossratsdebatte aus Sicht von Gabi Lauper Richner, SP, Niederlenz

Gabi Lauper Richner
Gabi Lauper Richner

Der Grossratstag begann mit dem 2. Wahlgang für den Oberrichter J. Six. Vorgängig konnte er sich bei den Fraktionen vorstellen und Fragen zu seiner Person beantworten. Er wurde mit 87 Stimmen wiedergewählt und kann somit seinen Beruf weiter ausüben.

Modernes Personalgesetz

«Für den Kanton Aargau wirken, mit Freude und Perspektive». Diese Vision steht in der kantonalen HR-Strategie. Nun soll das Personalgesetz aus dem Jahr 2000 entsprechend modernisiert werden. Die Rückmeldungen aus der Anhörung sind in die Vorlage eingeflossen, unter anderem eine Schutzbestimmung für Mitarbeitende, welche einen Missstand melden. Anlaufstelle dafür ist die Finanzkontrolle, was Sinn macht. Die vorberatende Kommission beantragte nur zwei kleinere Änderungen, denen diskussionslos zugestimmt wurde.

Für die 2. Beratung wurden zwei Fragen, sogenannte Prüfaufträge, zur vertieften Klärung überwiesen. In der 2. Beratung Anfang nächsten Jahres werden dann auch die dazugehörende Verordnung und das Lohndekret diskutiert.

Gesellschaftlicher Nutzen statt Staatsquote

Die Staatsquote ist als Indikator nur begrenzt aussagekräftig, da sie lediglich das Verhältnis der Staatsausgaben zum Bruttoinlandprodukt abbildet, ohne Aussage über die Wirkung der eingesetzten Mittel. Mit einer Motion wollten SP und Grüne deshalb, dass die Staatsquote durch»Public Value Budgeting» (PVB) ersetzt wird. Der gesellschaftliche Nutzen soll im Mittelpunkt der Diskussion und politischen Entscheide stehen, statt nur die Grösse des Staates. Mit PVB wird bewertet, welchen Beitrag eine Massnahme zum Gemeinwohl und zur öffentlichen Wertschöpfung leistet. Einzelne Fraktionen fanden den Ansatz der sozial- und gemeinwohlorientierten Haushaltsführung (PVB) interessant, aber das Instrument sei noch zu wenig bekannt und daher unsicher. Die Überweisung der Motion wurde deshalb leider klar abgelehnt.

Schulwegfinanzierung – Änderung in Aussicht gestellt

Seit diesem Sommer besuchen Schüler:innen, die keinen Platz an einer Sonderschule erhalten, aber besondere Bildungsbedürfnisse aufweisen, eine Förderklasse plus.

Bereits gibt es 21 solcher Förderklassen, teilweise regional organisiert. Im Gegensatz zur Sonderschule muss die Wohngemeinde die Transportkosten der Schüler:innen zu 100 % übernehmen. Dies ist für die Gemeinden eine zusätzliche finanzielle Belastung und hat zu Unmut geführt.

In einem überparteilichen Vorstoss wurde gefragt, warum dieser Unterschied besteht und beantragt, die Finanzierung gleich zu regeln. Gemäss Stellungnahme ist der Regierungsrat bereit, Anpassungen zu prüfen. Eine allfällige kantonsweite Umsetzung ist allerdings frühestens auf Schuljahr 2030/31 möglich.

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