Sozialversicherungen und Nachlass

Recht-tipp

Gabriela Furter
Gabriela Furter

Herr X ist verwitwet und hat ein schlechtes Verhältnis zu seinen Kindern. Am liebsten möchte er alles seiner langjährigen Partnerin vererben. Herr X muss aber die Hälfte seines Vermögens den Kindern vererben, auf diesen sogenannten Pflichtteil haben sie Anspruch. Die Partnerin erhält so eine Hälfte des Vermögens. Herr X möchte die Partnerin aber zusätzlich begünstigen und schliesst eine Lebensversicherung ab, begünstigt seine Partnerin und meint, dieses Geld fliesse dann am Nachlass vorbei direkt an seine Partnerin bzw. sie erhalte dieses Geld zusätzlich zur Hälfte des Nachlasses.

So einfach ist es aber nicht, wie hier aufgezeigt werden soll. Das Geld kommt zwar direkt der begünstigten Person zu, muss aber bei der Berechnung des Pflichtteils vielfach doch hinzugerechnet werden und der Nutzen ist daher nicht so gross wie oft gedacht.

Bei der Säule 3a gibt es das reine Banksparen, wobei einfach in die Säule 3a eingezahlt wird. Dieses Geld fällt ganz in den Nachlass und ist pflichtteilsrelevant.

Bei gemischten Lebensversicherungen mit Spar- bzw. Rückkaufswert (Säule 3a und 3b) fliesst jeweils der Rückkaufswert in den Nachlass bzw. ist pflichtteilsrelevant. Zwar fliesst das Geld direkt an die begünstigte Person, aber für die Berechnung des Pflichtteils wird das Geld rechnerisch mit einbezogen. Bei vielen Versicherungen ist der Rückkaufswert sehr hoch. In unserem Beispiel erhält die Partnerin zusätzlich zu ihrem Erbteil die Hälfte des Rückkaufswertes sowie die Differenz zwischen der ausbezahlten Summe und dem Rückkaufswert.

Einzig reine Todesfallrisikoversicherungen ohne Rückkaufswert sind bei der Berechnung des Pflichtteils irrelevant. Herr X kann seine Partnerin also am wirksamsten zusätzlich begünstigen, wenn er eine Todesfallrisikoversicherung für sie abschliesst.

Unbedingt zu berücksichtigen ist bei verheirateten Paaren, dass vor der Erbteilung die güterrechtliche Auseinandersetzung stattfindet. Und dort ist eben beispielsweise der Rückkaufswert einer gemischten Lebensversicherung auch relevant.

Eine gute Beratung ist empfehlenswert.

«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter jeweils über rechtliche Aspekte. Sie führt in Lenzburg die Firma «Notariat Furter & Partner GmbH».

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