Sorgerechtstestament
Stirbt ein Elternteil, wenn die Kinder noch nicht volljährig sind, so fällt die elterliche Sorge in den meisten Fällen automatisch dem überlebenden Elternteil zu. Wenn aber beide Elternteile versterben, hat niemand mehr die elterliche Sorge und damit die Verantwortung für die Kinder inne. Dann setzt die Kindesschutzbehörde (KESB) einen Vormund ein. Das kann jemand aus der Familie oder eine andere nahe Bezugsperson wie ein Gotti sein, oder aber ein Berufsvormund. Der Vormund kann die Kinder selbst bei sich aufnehmen oder beispielsweise nach einer geeigneten Pflegefamilie suchen. Für die meisten Eltern ist diese Ungewissheit unvorstellbar. Doch Eltern haben die Möglichkeiten, zu Lebzeiten mittels eines sogenannten Sorgerechtstestaments ihre Wünsche darzulegen. Sie können beispielsweise festhalten, dass der Tante die Vormundschaft übertragen werden kann und die Kinder bei ihr leben sollen.
Es ist zwar schlussendlich die Kindesschutzbehörde, welche über den Vormund entscheidet, aber die Behörde berücksichtigt das Wohl des Kindes, das soziale Umfeld und die familiären Bindungen. Schriftlich festgehaltene Wünsche der Eltern haben eine hohe Bedeutung. Nicht selten kommt es beim Tod eines Elternteils zu Streitigkeiten um das Kind. In diesen Situationen ist es für die Behörde schwierig herauszufinden, was die Eltern gewollt hätten und was für das Kind am besten ist. Hier kann ein Sorgerechtstestament zu viel Klarheit verhelfen.
Ein Sorgerechtstestament wird meistens in einer letztwilligen Verfügung festgehalten. Es ist wichtig, die Planung vor der Errichtung eines Sorgerechtstestaments mit dem gewählten Vormund zu besprechen und ihm eine Kopie des Sorgerechtstestaments zukommen zu lassen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Sorgerechtstestament ein entscheidender Schritt in der Vorsorge für die Zukunft unserer Kinder ist. Es ermöglicht den Eltern, über ihren Tod hinaus Verantwortung zu übernehmen und sicherzustellen, dass die Kinder in einem liebevollen und stabilen Umfeld aufwachsen.
«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter jeweils über rechtliche Aspekte. Sie führt in Lenzburg die Firma «Notariat Furter & Partner GmbH».