Recht-Tipp - Scheidung, Teil III: Scheiden mit Hirn

Gabriela Furter
Gabriela Furter

Im Rahmen einer Ehescheidung muss vieles geregelt werden: sämtliche Kinderbelange wie Obhut, Besuchs- und Ferienrecht, der allfällige nacheheliche Unterhalt für den Ex-Partner, das Güterrecht (wie wird das Vermögen geteilt?) sowie die Teilung der Pensionskassenguthaben.

Einigen sich die Ehegatten nicht friedlich, muss das Gericht entscheiden. Und der Weg bis zu einem rechtskräftigen Urteil ist teilweise lang und beschwerlich, nicht selten dauert der Rosenkrieg mehrere Jahre. Diese Zeit ist nervenaufreibend und vor allem sehr teuer: Ein durchschnittliches Anwaltshonorar beträgt 250 bis 350 Franken pro Stunde. Es sind Besprechungen zwischen Klient und Anwalt notwendig, dann werden Rechtsschriften erstellt und Gerichtstermine wahrgenommen, es finden häufig auch Vergleichsgespräche durch die Anwälte statt. Zu den Anwaltskosten kommen die Gerichtsgebühren hinzu, welche je nach Streitpunkt sehr hoch sein können.

Anstelle einer strittigen Scheidung können die Ehegatten dem Gericht aber auch eine Vereinbarung über sämtliche Scheidungsfolgen einreichen, das heisst, sie einigen sich einvernehmlich. Oder aber sie einigen sich in einigen Punkten und beantragen, dass das Gericht nur noch über die restlichen Punkte entscheiden soll. Vor allem die Volleinigung ist kostengünstig und schnell.

Für die Entscheidung nach dem weiteren Vorgehen sollte man sich genügend Zeit nehmen und sich rechtlich beraten lassen. Eine Scheidungsklage kann durchaus sinnvoll sein und auch ein langer Rechtsstreit lohnt sich in vielen Fällen. Allerdings gilt es immer kritisch zu hinterfragen, um was es genau geht: Will ich die Liegenschaft wirklich oder ertrage ich es bloss nicht, dass mein Ex-Partner mit der neuen Familie darin wohnen will?

Nicht selten geht es gar nicht um die Sache, sondern um verletzte Gefühle. Und ein erbitterter Rechtsstreit bedeutet im Endeffekt oft einfach (noch) weniger Lebensqualität. Den Fünfer einmal gerade sein lassen – das schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch Nerven.

«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter jeweils in der dritten Ausgabe des Monats über rechtliche Aspekte. Sie führt in Lenzburg die Firma «Notariat Furter & Partner GmbH».

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