Post aus Aarau: Rettung des Kantonsspitals mit 240 Millionen Franken alternativlos
Das grosse Thema der Grossratssitzung von dieser Woche war das Kantonsspital Aarau (KSA), das in eine finanzielle Schieflage geraten ist.
Eine grosse Mehrheit des Grossen Rates beschloss, das KSA mit einer Finanzhilfe von 240 Millionen Franken zu retten. Auch ich befürwortete diese KSA-Rettung und stimmte für die Finanzhilfe. Was wäre die Alternative gewesen? Ohne Finanzhilfe wäre das KSA in Konkurs geraten. Kaum vorstellbar, was ein solcher Konkurs für Auswirkungen für uns im Kanton Aargau gehabt hätte.
Medizinische Grundversorgung und Arbeitsplätze in Gefahr
Das KSA ist aufgrund seiner Grösse und seines Leistungsangebots unverzichtbar für die medizinische Grundversorgung der aargauischen Bevölkerung. Der Kanton steht in der Pflicht, diese Grundversorgung zu gewährleisten.
Ohne finanzielle Sanierung des KSA wären zudem der Weiterbestand eines der grössten Unternehmen des Kantons und Tausende von Arbeitsplätzen gefährdet gewesen.
Die grosse Mehrheit im Grossen Rat erachtete deshalb den Finanzhilfebeitrag an das KSA als alternativlos und zwingend.
Politische Aufarbeitung folgt
240 Millionen Franken Finanzhilfe und dann «Schwamm drüber»? Nein, so geht es natürlich nicht. Die Rettung des KSA muss eine politische Aufarbeitung nach sich ziehen.
Wir werden der Frage nachgehen müssen, wie es so weit kommen konnte und wie eine derartige Schieflage in Zukunft vermieden werden kann. Es wird unter anderen Massnahmen auch einen neuen Verwaltungsrat für das KSA brauchen, der die Sanierung an die Hand nimmt.
Reich befrachtete Traktandenliste
Des Weiteren behandelte der Grosse Rat am Dienstag eine grosse Bandbreite an Themen: Statistik- und Sozialhilfegesetz sowie Vorstösse zur finanziellen Unterstützung der Volkshochschulen beschäftigten das Parlament.
Auf der Traktandenliste stand auch meine Interpellation zur «Kulturlegi», das Geschäft musste aber aufgrund Zeitmangels auf eine nächste Sitzung verschoben werden.
Die «Kulturlegi» der Caritas ist eine Legitimationskarte, mit der Armutsbetroffene Rabatt auf Eintrittspreise erhalten. Wer Unterstützungsleistungen bezieht oder ein kleines Einkommen hat, kann die «Kulturlegi» beantragen.
Mit den schriftlichen Antworten des Regierungsrats auf meine Fragen zur «Kulturlegi» bin ich zufrieden: Der Regierungsrat verspricht in der Beantwortung der Interpellation, dass kommunikative und prozessuale Optimierungsmöglichkeiten betreffend Zusammenarbeit mit der «Kulturlegi» geprüft werden sollen, um eine aktive Teilhabe von Armutsbetroffenen an Gesellschaft und Kultur zu fördern. Wir werden dies aufmerksam weiterverfolgen.