Recht-Tipp: Stockwerkeigentum

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Gabriela Furter

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Beim Stockwerkeigentum wird man Eigentümer einer Wohnung und kann diese ausschliesslich nutzen und beispielsweise auch in Bezug auf den Innenausbau frei darüber verfügen – aber die Liegenschaft als Ganzes gehört der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Und damit sind mit der Wohnung Rechte und Pflichten verbunden.

Wer eine Stockwerkeinheit kaufen möchte, tut unter anderem gut daran, die Begründungsurkunde und das Reglement der Stockwerkeigentümer genau zu studieren. Was gehört alles zur eigenen Wohnung? Oft ist die Nutzung von Gartenanteilen inbegriffen, wobei der Garten aber nicht oder nicht gross umgestaltet werden darf. Wie hoch sind die jährlichen Rücklagen für den Erneuerungsfonds (in diesen zahlen die Eigentümer ein, um grössere Sanierungen wie beispielsweise das Dach zu finanzieren)? Dies ist wichtig, um die finanzielle Tragbarkeit einschätzen zu können. Stehen in naher Zukunft grössere Renovationen an und ist der Erneuerungsfonds angemessen geäufnet? Im schlimmsten Fall besteht kein Erneuerungsfonds und kurz nach dem Kauf der Wohnung wird eine Dachsanierung dringend notwendig – an der sich die Stockwerkeigentümer finanziell beteiligen müssen.

Welche Tiere sind erlaubt? Per Reglement kann beispielsweise die Haltung von grossen Hunden ausgeschlossen werden.

Welche Abstimmungsquoren gelten für die Sanierung und den Unterhalt der gemeinsamen Gebäudeteile (beispielsweise Lift, Dach, Gänge, Eingang)? Es besteht die Gefahr, dass ein Stockwerkeigentümer überstimmt wird und sich dann trotzdem an den Kosten beteiligen muss. Dann ist es zusätzlich wichtig, eine allfällige Hausordnung, den Verwaltungsvertrag und die Protokolle der Versammlungen der Stockwerkeigentümergemeinschaft zu kennen. Potenzielle Käufer tun auch gut daran, das nachbarschaftliche Verhältnis vorab abzuklären: Funktioniert das Zusammenleben in der Gemeinschaft reibungslos oder gibt es Streit?

Stockwerkeigentum ist in der Schweiz weit verbreitet und bietet viele Vorteile. Dennoch ist vor einem Kauf das Gesamtpaket genau anzuschauen.

«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter jeweils in der dritten Ausgabe des Monats über rechtliche Aspekte. Sie führt in Lenzburg die Firma «Notariat Furter & Partner GmbH».

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