Recht-Tipp: Klarheit beim Vererben verhindert Streit (Erbrecht, Teil 1)
Wir alle möchten unseren Nachlass so regeln, dass unter den Erben möglichst kein Streit entsteht. Allerdings ist das Erbrecht eine knifflige Materie und man tut gut daran, sich kompetent beraten zu lassen, insbesondere dann, wenn die Familiensituation komplex ist. Ansonsten kann es für die Hinterbliebenen böse Überraschungen geben, wie folgendes Beispiel zeigt: Die Ehegatten A und B, mit zwei gemeinsamen Kindern, sind noch verheiratet, leben aber schon lange getrennt. Der Ehemann A hat mit seiner neuen Partnerin Y zusammen eben ein Haus gekauft, als er unerwartet verstirbt. Ohne Verfügung von Todes wegen (Testament/Erbvertrag) erbt seine Noch-Ehefrau B die eine Hälfte des Nachlasses und die Kinder die andere Hälfte. Die Partnerin Y geht leer aus und ist neu zusammen mit den Erben ihres Partners Eigentümerin des Hauses: Spannungen sind vorprogrammiert.
Mittels einer Verfügung von Todes wegen kann, allerdings mit Einschränkungen, von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden. Kinder, Ehegatten und Eltern haben jedoch mit dem sogenannten Pflichtteil einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses. Durch eine letztwillige Verfügung kann man diese Verwandten auf den Pflichtteil setzen und so erben sie nur noch einen kleineren Anteil. Über den dadurch frei werdenden Betrag kann nach Belieben verfügt werden: In unserem Beispiel hätte A seine Partnerin Y als Erbin einsetzen können.
Bei gutem Einvernehmen ist es auch möglich, mit den pflichtteilsgeschützten Erben einen Erbvertrag abzuschliessen, wobei man in der Ausgestaltung frei ist: So kann ein Erbe beispielsweise ganz auf seinen Anteil verzichten oder sich damit einverstanden erklären, dass zuerst eine Drittperson erbt und er selbst erst nach deren Tod.
Vorsorgen lohnt sich: Durch eine letztwillige Verfügung (teilweise in Kombination mit einem Ehevertrag) kann mittels zahlreicher Kniffe eine bestmögliche Begünstigung der bevorzugten Personen erreicht werden – und je klarer der letzte Wille, desto geringer die Gefahr von Erbstreitigkeiten.
«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter jeweils in der dritten Ausgabe des Monats über rechtliche Aspekte. Sie führt in Lenzburg eine Kanzlei.