Recht-Tipp: Immobilien, Teil III: Nutzniessung und Wohnrecht

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Gabriela Furter

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Teilweise möchten Eltern zwar die Liegenschaft einem Kind zu Eigentum übergeben, aber dennoch darin wohnen bleiben. Dies kann mittels Nutzniessung oder eines Wohnrechts gemacht werden.

Bei der Nutzniessung kann der Berechtigte (in diesem Fall das Kind) die Liegenschaft selbst nutzen oder auch vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Der Berechtigte trägt die Kosten für den gewöhnlichen Unterhalt (wie Nebenkosten, periodisch anfallende Ausbesserungen, kleinere Reparaturen), die Hypothekarzinsen, die Steuern und die Versicherungsprämien. Der Eigentümer (in diesem Fall die Eltern) kommt für aussergewöhnliche Reparaturen wie beispielsweise Ersatz der Heizung oder Sanierung des Dachs auf.

Bei einem Wohnrecht kann der Berechtigte in der Liegenschaft wohnen, sie aber nicht vermieten. Der Berechtigte trägt beim Wohnrecht nur die Kosten für den gewöhnlichen Unterhalt. Wichtig zu wissen ist, dass ein Wohnrecht nur für Wohnräume ausgesprochen werden kann, während eine Nutzniessung auch für eine Garage möglich ist.

Die gesetzlich vorgesehene Verteilung der Kostentragung kann von den Parteien abgeändert werden. Der Berechtigte darf sowohl bei der Nutzniessung als auch beim Wohnrecht die Liegenschaft zwar nutzen, aber nicht umgestalten oder wesentlich verändern. Es ist auch möglich, zu vereinbaren, dass nur ein Teil der Liegenschaft genutzt werden darf, zum Beispiel eine Einliegerwohnung.

Der Vorteil eines Wohnrechts sind die geringeren Kosten, allerdings muss die Liegenschaft selbst bewohnt werden und der Berechtigte kann sie nicht vermieten. Umgekehrt sind die Kosten bei der Nutzniessung zwar höher, die Liegenschaft kann aber beispielsweise vermietet werden, wenn der Berechtigte ins Pflegeheim muss – und die Mieteinnahmen stellen für den Berechtigten dann eine Einnahmequelle dar.

Sowohl eine Nutzniessung als auch ein Wohnrecht sind notariell zu beurkunden und werden im Grundbuch eingetragen. Welche Lösung man wählt, ist im Einzelfall abzuklären. Es kommt stark auf die familiäre und finanzielle Situation der Beteiligten an.

«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter jeweils in der dritten Ausgabe des Monats über rechtliche Aspekte. Sie führt in Lenzburg die Firma «Notariat Furter & Partner GmbH».

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