Recht-Tipp: Elektrische ­Trendfahrzeuge

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Gabriela Furter

Gabriela Furter

Mit den wärmeren Temperaturen sieht man wieder mehr elektrische Trendfahrzeuge: E-Bikes, Cargo-Velos, E-Skateboards, E-Trottinetts und selbstbalancierende Fahrzeuge wie Stehroller, Solowheels und Hoverboards – die Liste ist lang.

Manchmal muss man auch zweimal hinschauen, wenn einem solch ein neuartiges Gerät entgegenkommt – einerseits, weil es doch sehr futuristisch ausschaut, andererseits weil diese Trendfahrzeuge oft auf dem Trottoir gefahren werden. Was erlaubt ist und was nicht, darüber herrscht grosse Unsicherheit.

Bei «langsamen» E-Bikes (bis 25 Kilometer pro Stunde, mit Tretunterstützung) und E-Trottinetts gelten überwiegend dieselben Regeln und Verkehrsflächen wie für Fahrräder. So sind beispielsweise eine akustische Warnvorrichtung (Glocke) und Beleuchtung vorne und hinten Pflicht, man darf nicht auf dem Trottoir fahren, muss bestehende Radwege nutzen und es besteht keine Helmpflicht. Fahren darf man sie grundsätzlich ab 16 Jahren; 14- bis 16-Jährige benötigen einen Führerausweis der Kategorie M. Es ist weder ein Kontrollschild noch ein Fahrzeugausweis erforderlich.

Für Elektro-Stehroller (zum Beispiel Segway) gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für die langsamen E-Bikes und E-Trottinetts. Allerdings sind ein Mofa-Kontrollschild und ein Fahrzeugausweis Pflicht.

Bei den Trendfahrzeugen gilt es zu beachten, dass viele von ihnen über keine Verkehrszulassung verfügen, unter anderem Hoverboards, Solowheels, Monowheels, Smart Wheels und E-Skateboards. Das bedeutet, dass sie im Strassenverkehr nicht benutzt werden dürfen. Viele Kinder wünschen sich beispielsweise ein Hoverboard: Ein teurer Spass, wenn man es nur auf dem eigenen Garagenplatz fahren darf.

Tagfahrlichtpflicht für E-Bikes

Übrigens gilt für sämtliche E-Bikes in der Schweiz seit dem 1. April dieses Jahres neu die Tagfahrlichtpflicht. Während die Beleuchtung bei schnellen E-Bikes und bei City-E-Bikes heute bereits Standard ist, müssen wohl viele Fahrer von sportlichen E-Bikes wie E-Mountainbikes und E-Rennvelos ihre Räder nachrüsten.

Damit man mit seinem Trendfahrzeug weiterhin Spass hat, lohnt es sich, genaue Informationen einzuholen.

«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter jeweils in der dritten Ausgabe des Monats über rechtliche Aspekte. Sie führt in Lenzburg eine Kanzlei.

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