Post aus Spreitenbach: Neues Polizeigesetz – keine Stellvertretung in Einwohnerräten

Christian Minder

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Durch alle Parteien geteilt waren am Dienstag dieser Woche die Meinungen über eine Standesinitiative. Sie forderte den Bund auf, «unterbrechungsfreie Versorgung der Bevölkerung mit essentiellen Wirkstoffen und pharmazeutischen Produkten» im Gesetz zu verankern. Was zur Folge hat, dass gewisse Medikamente wieder in der Schweiz hergestellt werden müssten.

Stichentscheid der Präsidentin

Die Voten reichten von «Eingriff in die Unternehmensfreiheit» über «aktuell genügend Vorstösse dazu in Bern vorhanden» bis «nötig, damit der Kanton seine Aufgabe in Krisen wahrnehmen kann». Schliesslich setzte sich knapp – mit Stichentscheid von Präsidentin Edith Saner – die Meinung durch, dass auch von kantonaler Seite ein Zeichen nötig ist.

Gegen organisierte Kriminalität

Das neue Polizeigesetz war insgesamt nicht mehr umstritten. Der Regierungsrat hatte aufgrund der Vernehmlassung viele ursprünglich geplante Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte entfernt oder präzisiert. So sollte es in einer Demokratie immer ablaufen.

Für die Evangelische Volkspartei ist wichtig, dass genügend Polizisten vorhanden sind, um organisierte Kriminalität wie Menschenhandel oder Cyberkriminalität effektiv bekämpfen zu können. Die Verfolgung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung ist kompliziert und zeitintensiv. Deshalb wird es kaum geahndet und ist dadurch in der Schweiz äusserst lukrativ. Das neue Gesetz liefert dagegen bessere Möglichkeiten.

Mitwirkung in Gemeinden

Um eine Volksinitiative oder ein Referendum einzureichen, sind im Kanton Aargau 3000 Unterschriften von Stimmberechtigten nötig. Das sind 0,7 Prozent der Bevölkerung.

Auf Ebene der Gemeinden braucht es dafür 10 Prozent. Je grösser die Gemeinde, desto mehr Unterschriften sind also nötig. Mit immer grösseren Gemeinden (zum Beispiel durch Fusionen) kann es passieren, dass für ein Anliegen auf Gemeindeebene sogar mehr Unterschriften nötig sind als auf Kantonsebene.

Für den Grossen Rat war deshalb klar, dass die Verhältnisse einander angeglichen werden müssen.

Es ist eine Vorlage in Planung, damit sich Grossräte und vor allem Grossrätinnen zum Beispiel während des Mutterschutzes, der Stillzeit sowie bei längeren unfall- oder krankheitsbedingten Abwesenheiten stellvertreten lassen können.

Grossrätinnen verschiedener Parteien verlangten in einem Postulat auch eine gesetzliche Grundlage für die Stellvertretungsmöglichkeit für Einwohnerrätinnen und Einwohnerräte. Die EVP stimmte zu, die Mehrheit im Rat aber dagegen.

Weiter habe ich gelernt: Um im Aargau eingebürgert werden zu können, muss man seine Rechnungen an öffentliche Institutionen, Krankenkassen und Versicherungen rechtzeitig bezahlt haben.

 Christian Minder, EVP, Lenzburg

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