Post aus Aarau: Mammutprogramm zum Kaltstart

Nach sieben Wochen Herbstpause fand sich der Grosse Rat zur Bewältigung eines Mammutprogramms wieder in Aarau ein. Die Temperaturen im Grossratssaal waren spürbar tiefer – die Energiesparmassnahmen machen vor dem Kantonsparlament nicht halt. Der Kaltstart dauerte allerdings nicht lange.
Während Wochen und Monaten beschäftigten sich die Medien mit der Personalie Simon Burger, Leitender Staatsanwalt Zofingen-Kulm. Nach einem langen Hin und Her und einer Verschiebung des Wahltermins musste der Grosse Rat nun zur Wahl schreiten. Mit einem knappen Resultat von 69 Stimmen wurde er wiedergewählt. Für Simon Burger muss dies ein Denkzettel bedeuten – er kann nun beweisen, dass die an ihn geäusserten Vorwürfe der Vergangenheit angehören. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm muss wieder zur Ruhe kommen.
Saldoneutrale Neuregelung der Liegenschaftsschätzungen
Die Liegenschaften im Kanton Aargau wurden letztmals 1998 eingeschätzt, also vor knapp 25 Jahren. Der Regierungsrat möchte nun eine Neueinschätzung aller Liegenschaften vornehmen und den Prozess der Schätzung ändern. Noch in diesem Jahr wird die vorberatende Kommission Volkswirtschaft und Abgaben diese Änderungen im Schätzungswesen beraten.
Die Neuregelung der Liegenschaftsschätzung mit Erhöhung namentlich der Steuerwerte wird zu Steuermehreinnahmen von rund 120 Millionen Franken führen. Der Grosse Rat hat entgegen der Meinung des Regierungsrats entschieden, dass diese Steuermehreinnahmen mittels Senkung der Steuern für natürliche Personen kompensiert werden sollen und diese Steuersenkung zusammen mit der Neuregelung des Schätzungswesens umgesetzt werden soll.
Stromversorgungssicherheit sicherstellen
Im Herbst 2021 schreckte die Schweizerische Elektrizitätskommission die Politik und die Öffentlichkeit auf. Der Strom würde ab dem Jahr 2025 insbesondere in den Wintermonaten knapp werden. Der Krieg in der Ukraine hat diesen Prozess beschleunigt. Die Geschichte bis hier her kennen Sie. Die FDP-Fraktion hat daher im März 2022 ein Paket mit 13 Vorstössen eingereicht. Diese wurden am Dienstag im Grossen Rat behandelt. Als Erfolg kann dabei gewertet werden, dass der Grosse Rat zwei Postulate entgegen den Anträgen des Regierungsrats überwiesen hat.
Einerseits sollen neue PV-Anlagen auch bei Neubauten künftig von den Steuern in Abzug gebracht werden können – heute ist dies nur bei Gebäuden möglich, die mindestens 5 Jahre alt sind. Andererseits sollen Kosten für Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, künftig auch im Zusammenhang mit geringfügigen Um- und Ausbauten von bestehenden Gebäuden steuerlich in Abzug gebracht werden können. Denn heute gelten solche Investitionen als wertvermehrend und sind nicht abzugsberechtigt.