post aus aarau

Bei grossen Immobilienvorhaben ab 50 Mio. Franken werden der Jahresrechnung zurzeit nicht die Investitionen belastet, die im entsprechenden Jahr getätigt wurden, sondern bloss die jährlichen Abschreibungen der Immobilien. Dies stellt eine durchaus sinnvolle Regelung dar, da auch der Nutzen nicht nur im Baujahr, sondern über zahlreiche weitere Jahre verteilt anfällt. Dadurch wird zudem verhindert, dass dringliche grosse Bauvorhaben wegen der Schuldenbremse aufgeschoben oder in kleinere, etappierte Stücke aufgespaltet werden müssen. Bei einem Aufschub des Bauvorhabens werden häufig zusätzliche Kosten für Zwischenlösungen nötig und auch eine Etappierung wirkt sich oft nachteilig auf die Kosten des Gesamtprojekts aus. Dennoch wurde ein Vorstoss zur Abschaffung dieser Regelung für grosse Immobilienvorhaben überwiesen, da die Mehrheit des Grossen Rates der Ansicht war, dass durch diese Regelung die Transparenz der Rechnungslegung leide und dass Bauvorhaben in Anbetracht der Höhe des Kantonsbudgets keine Sonderregelung benötigten.
Nachdem die Budgetdebatte bereits letzte Woche mit der allgemeinen Aussprache begonnen hatte, folgte diese Woche die Fortsetzung mit der Detailberatung. Im Rahmen der Detailberatung werden die verschiedenen Aufgabenbereiche des Kantons durchgegangen und es wird über die Anträge, die in den vorberatenden Kommissionen eingebracht wurden oder während der Ratsdebatte gestellt werden, debattiert und abgestimmt. Aufgrund der Vielzahl an Anträgen reichte diese Woche die Zeit bloss, um 18 der insgesamt 42 Aufgabenbereiche zu beraten. Die Beratung wird am kommenden Dienstag fortgesetzt werden.
Zu den bereits behandelten Aufgabenbereiche zählen zum Beispiel «Rechtsprechung», «Migration und Integration» sowie «Sonderschulung, Heime und Werkstätten». Beim letztgenannten Aufgabenbereich wurde ein Antrag auf Streichung eines Entwicklungsschwerpunktes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe angenommen. Ein für mich unverständlicher Entscheid. Damit wird die in den letzten Jahren geleistete Vorarbeit zunichte gemacht, ohne die erarbeiteten, konkreten Vorschläge zu prüfen. Diese Prüfung hätte bereits nächstes Jahr anlässlich der geplanten öffentlichen Anhörung erfolgen können und alle Interessierten hätten sich zu den Vorschlägen äussern können. Zudem besteht im Aargau bei der Kinder- und Jugendhilfe verschiedenenorts Verbesserungspotenzial. Beispielsweise fehlen die gesetzlichen Grundlagen für Unterstützungsangebote für junge Erwachsene nach der Entlassung aus einem Heim. Ferner tragen gute Unterstützungsangebote für Kinder dazu bei, dass sie erfolgreich die Schule absolvieren und anschliessend im Berufsleben Fuss fassen können. Solche Angebote lohnen sich daher sowohl auf menschlicher Ebene als auch für die Staatsfinanzen.



