Ombudsstelle angenommen und ärztliche Weiterbildung gestärkt
Die Wahlen in National-, Stände- und Regierungsrat rücken näher. Auf den Strassen und Plätzen ist dies mit Plakaten aller Art gut sichtbar. Übereifrige hatten schon vor dem erlaubten Zeitpunkt von Sonntag, 0.00 Uhr mit der Werbung begonnen, was verständlich und problematisch zugleich ist. Mit einer Fraktionserklärung plädierte deshalb die CVP für einen fairen Wahlkampf und wird wohl eine Gesetzesanpassung verlangen, um den Start der Plakatierung auf einen Arbeitstag zu verschieben.
Der Alltag des Politbetriebs hat dann schnell wieder Einzug gehalten. An der ersten Sitzung nach den Sommerferien fanden anschliessend zwei dringliche Vorstösse zum Wald zwar eine Mehrheit, aber nicht genügend Stimmen, um sie als dringend zu erklären.
Verbilligung der Prämien
Im Juni hatte der Grosse Rat auf Antrag der Regierung beschlossen, die Mittel für die individuelle Prämienverbilligung zu erhöhen. Das Gesetz lässt einen Spielraum zu. Die Variante mit 10 Millionen Erhöhung für 2019 und 4 Millionen für 2020 fand eine Mehrheit.
Mit einer im Frühling eingereichten Motion verlangte die SP mehr Mittel, nämlich 60 Millionen für 2019 und 66 Millionen für 2020. Die Motion scheiterte klar.
Die SP kündigte in der Debatte an, den Entscheid auf dem Rechtsweg anzufechten. Nun werden wohl die Gerichte den Betrag festsetzen. Die Frage bleibt, warum es einen politischen Entscheid braucht, so weh dieser auch tut, wenn schlussendlich ein Richter den Betrag festlegen soll.
Stärkung der Bürgerrechte
Verschiedene Vorlagen fanden die Zustimmung des Grossen Rates. Auf Verlangen der CVP wird eine unabhängige Ombudsstelle geschaffen für jene, die mit Entscheiden von kantonalen oder kommunalen Instanzen nicht einverstanden sind.
Weiter wird die ärztliche Weiterbildung gestärkt. Der Aargau finanziert heute zu wenig Weiterbildungsstellen in den Spitälern. Der Grosse Rat hat zugestimmt, dafür dem Konkordat von 14 Kantonen beizutreten. Unbestritten war, dass das Amt für Verbraucherschutz am sanierungsbedürftigen aktuellen Standort nicht bleiben kann. Das Amt wird einen Neubau in Unterentfelden beziehen können.
Geldspielgesetz nützt Vereinen
Eine gute Nachricht zum Schluss: Das kantonale Geldspielgesetz wird in einer Totalrevision an die Vorgaben des Bundes angepasst. Kleinspiele bleiben bewilligungsfrei und der Reingewinn kann vom Veranstalter behalten werden. Somit fliessen auch künftig Gelder aus den Lotteriegewinnen zu Vereinen und Sportorganisationen. Ihre Arbeit ist aus Sicht der CVP essenziell wichtig für unser Land.
Sabine Sutter-Suter, CVP, Lenzburg