Obligatorium bleibt vorerst bestehen

post aus aarau Die Grossratsdebatte aus Sicht von Maurus Kaufmann, Grüne, Seon

Maurus Kaufmann
Maurus Kaufmann

In dieser Woche beschäftigte sich der Grosse Rat unter anderem mit den Folgen eines Grossratsbeschlusses vom 27. Juni 2023. Durch eine Änderung des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau war damals die Einführung von obligatorischen Sicherheitsveranstaltungen per 1. Januar 2024 beschlossen worden.

Seither müssen alle nicht militärdienstpflichtigen Einwohnerinnen und Einwohner im Jahr, in dem sie das 23. Altersjahr vollenden, an einer solchen halbtägigen Veranstaltung teilnehmen. An den regional organisierten Veranstaltungen sind Zivilschutz, Feuerwehr, Polizei und nach Möglichkeit auch Samaritervereine vertreten und zeigen auf, wo und wie man sich bei diesen Organisationen engagieren kann. Es bestand die Hoffnung, dass die Teilnehmenden für ein freiwilliges Engagement motiviert werden könnten und dass damit insbesondere den Unterbeständen im Zivilschutz entgegengewirkt werden könnte. Zudem sollte das Wissen zum Thema Sicherheit in der Bevölkerung verbessert werden.

Im Namen der Grünen sprach ich mich bereits 2023 gegen die Einführung obligatorischer Sicherheitsveranstaltungen aus. Freiwilliges Engagement wird in verschiedensten Bereichen benötigt, nicht nur im Sicherheitsbereich. Man denke zum Beispiel an die Care-Arbeit oder die Arbeit in Vereinen. Auch in diesen Bereichen werden ausserordentlich wichtige gesellschaftliche Aufgaben erfüllt. Ausserdem gibt es noch viele andere Themenbereiche, in denen es wichtig wäre, das Wissen der Bevölkerung zu verbessern. Entsprechend ist eine auf den Sicherheitsbereich beschränkte, obligatorische Veranstaltung einseitig und unausgewogen.

Diese Woche wurde nun ein Vorstoss beraten, der wegen des geringen Nutzens und des hohen Aufwandes der Sicherheitsveranstaltungen deren Einstellung per Ende 2026 forderte. Im Vorfeld der Beratung empfahlen auch 10 der 12 Zivilschutzorganisationen, die Sicherheitsveranstaltungen einzustellen. Dennoch wurde der Vorstoss leider mit 84 gegen 49 Stimmen abgelehnt.

Da aber bereits 2023 im Grossen Rat Zweifel an der Zweck- und Verhältnismässigkeit bestanden hatten, hatte der Grosse Rat damals zu einem seltenen Mittel gegriffen und die gesetzliche Grundlage der Sicherheitsveranstaltungen auf fünf Jahre befristet. Damit die Sicherheitsveranstaltungen auch nach 2028 durchgeführt werden dürfen, ist daher eine Gesetzesrevision nötig. Einen entsprechenden Vorschlag zur Aufhebung der Befristung der Sicherheitsveranstaltungen hat der Regierungsrat diesen September zusammen mit weiteren Anpassungen betreffend Administration und Alter der Teilnehmenden in die Anhörung geschickt. Die Anhörung läuft noch bis am 17. Dezember 2026. Die Eingabe einer Stellungnahme dazu steht allen Interessierten offen.

 

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