Nebenkosten

Recht-tipp

Nils Merker
Nils Merker

Frisch ins neue Jahr gestartet, flattert die Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr in den Briefkasten. Der grosse Schock! Ich muss knapp 1000 Franken nachbezahlen. Wie kann das sein, ich habe doch jeden Monat 200 Franken Nebenkosten bezahlt?

Nebenkosten werden verschieden abgerechnet, entweder akonto oder pauschal. Bei der Akontoabrechnung bezahlt man monatlich Beiträge, die Ende Jahr mit den tatsächlichen Kosten verglichen werden. Sind die Kosten höher, muss man nachzahlen. Sind die Kosten tiefer, wird der Überschuss zurückerstattet.

Wurden pauschale Nebenkosten vereinbart, dann sind «nur» die monatlichen Beträge geschuldet. Es wird keine Nebenkostenabrechnung erstellt, und es kann keine Nachzahlung oder Rückzahlung verlangt werden.

Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung

Wurden die Nebenkosten akonto vereinbart, muss nach Ende der Abrechnungsperiode eine Abrechnung erstellt werden. Der Vermieter darf dabei nur die Kosten weiterverrechnen, die im Mietvertrag vereinbart wurden, die tatsächlich angefallen und auch nebenkostenfähig sind. Die Abrechnung muss detailliert aufführen, für was der Mieter wie viel bezahlen muss.

Was tun, wenn man nicht einverstanden ist?

Als Erstes sollte die Einsicht in die Belege verlangt werden. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, dem Mieter sämtliche Belege vorzulegen, sodass er seine Abrechnung selbst überprüfen kann. Diese Pflicht beinhaltet jedoch nicht, dass dem Mieter die Belege zugesendet werden müssen. Der Mieter hat bloss den Anspruch, die Belege beim Vermieter oder bei der Verwaltung einzusehen und Fotos zu machen.

Bestreitung

Hat der Vermieter bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung einen Fehler gemacht, kann diese bei der Schlichtungsbehörde angefochten werden. Er ist dabei nicht an die vom Vermieter allfällig angesetzte Frist gebunden, wohl aber an die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Tipp

Um hohe Nachzahlungen Ende des Jahres zu vermeiden, kann der Mieter freiwillig seine Nebenkostenbeiträge erhöhen.

Recht-Tipp. Hier schreiben Mitarbeitende und Mandatsträger von Rechtsanwälte und Notare von Becker I Gurini I Partner Rechtsanwälte und Notariat in der dritten Ausgabe des Monats über rechtliche Aspekte.

Weitere Artikel zu «Im Gespräch», die sie interessieren könnten

Den Matterhorn Ultraks SKY absolvierte Nicolas Wipf trotz Seitenstechen.Foto: zvg
Im Gespräch28.10.2026

Von Fahrwangen zum grossen Rennen um die Welt

Fahrwangen Nicolas Wipf aus Fahrwangen arbeitet an einem Projekt, das ihn nächstes Jahr sportlich und mental an seine Grenzen bringen wird: Am Great World Race…
Arbeitet auf Schloss Wildegg: Gärtnerin Tanya van der Laan.Foto: MA/Pascal Meier
Im Gespräch21.10.2026

Was man im Herbst nicht tun sollte

Gartentipp
Marco Fankhauser verlässt das Arbeiterstrandbad, um sich einem Lebenstraum zu widmen: einer eigenen Crêperie.Foto: Verena Schmidtke
Im Gespräch21.10.2026

Nach 19 Jahren Arbeiterstrandbad auf neuen Wegen

Tennwil Aus dem Arbeiterstrandbad Tennwil ist der Betriebsleiter Marco Fankhauser kaum wegzudenken. Ruhig und freundlich findet er für sämtliche Probleme eine…