Nebenkosten
Recht-tipp

Frisch ins neue Jahr gestartet, flattert die Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr in den Briefkasten. Der grosse Schock! Ich muss knapp 1000 Franken nachbezahlen. Wie kann das sein, ich habe doch jeden Monat 200 Franken Nebenkosten bezahlt?
Nebenkosten werden verschieden abgerechnet, entweder akonto oder pauschal. Bei der Akontoabrechnung bezahlt man monatlich Beiträge, die Ende Jahr mit den tatsächlichen Kosten verglichen werden. Sind die Kosten höher, muss man nachzahlen. Sind die Kosten tiefer, wird der Überschuss zurückerstattet.
Wurden pauschale Nebenkosten vereinbart, dann sind «nur» die monatlichen Beträge geschuldet. Es wird keine Nebenkostenabrechnung erstellt, und es kann keine Nachzahlung oder Rückzahlung verlangt werden.
Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung
Wurden die Nebenkosten akonto vereinbart, muss nach Ende der Abrechnungsperiode eine Abrechnung erstellt werden. Der Vermieter darf dabei nur die Kosten weiterverrechnen, die im Mietvertrag vereinbart wurden, die tatsächlich angefallen und auch nebenkostenfähig sind. Die Abrechnung muss detailliert aufführen, für was der Mieter wie viel bezahlen muss.
Was tun, wenn man nicht einverstanden ist?
Als Erstes sollte die Einsicht in die Belege verlangt werden. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, dem Mieter sämtliche Belege vorzulegen, sodass er seine Abrechnung selbst überprüfen kann. Diese Pflicht beinhaltet jedoch nicht, dass dem Mieter die Belege zugesendet werden müssen. Der Mieter hat bloss den Anspruch, die Belege beim Vermieter oder bei der Verwaltung einzusehen und Fotos zu machen.
Bestreitung
Hat der Vermieter bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung einen Fehler gemacht, kann diese bei der Schlichtungsbehörde angefochten werden. Er ist dabei nicht an die vom Vermieter allfällig angesetzte Frist gebunden, wohl aber an die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Tipp
Um hohe Nachzahlungen Ende des Jahres zu vermeiden, kann der Mieter freiwillig seine Nebenkostenbeiträge erhöhen.
Recht-Tipp. Hier schreiben Mitarbeitende und Mandatsträger von Rechtsanwälte und Notare von Becker I Gurini I Partner Rechtsanwälte und Notariat in der dritten Ausgabe des Monats über rechtliche Aspekte.



