Recht-Tipp - Nachbarrecht, Teil I: Übermässige ­Immissionen

Gabriela Furter
Gabriela Furter

Streitigkeiten unter Nachbarn entstehen schneller, als man denkt. Beeinträchtigungen durch Lärm, Pflanzen, Tiere, Rauch oder Strahlung sind keine Seltenheit.

Das Nachbarrecht umfasst alle Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Nutzung und Ausübung des Eigentums bestehen, um ein möglichst friedliches Nebeneinander zu ermöglichen. Ziel ist es, die Bewohner vor übermässigen Immissionen (Einwirkungen) des Nachbargrundstücks schützen.

Doch nicht jede Einwirkung stellt direkt eine Überschreitung der Eigentumsrechte dar. Voraussetzung bildet die Übermässigkeit. Das nachbarrechtliche Toleranzprinzip besagt, dass nicht übermässige Immissionen grundsätzlich zu dulden sind. Die Beurteilung der Übermässigkeit erfolgt mithilfe eines allgemeinen Massstabs, welcher an objektive Kriterien anknüpft und sich nach dem Empfinden eines Durchschnittsmenschen in derselben Situation richtet. Die Lage, die Beschaffenheit sowie der Ortsgebrauch spielen eine massgebende Rolle.

Die Prüfung der Übermässigkeit erfolgt im Einzelfall, denn die Kriterien sind stark situations- und ortsabhängig. Je nachdem, wo sich das fragliche Grundstück befindet oder für welchen Zweck es gedacht ist, fällt die Bewertung anders aus. So werden zum Beispiel in einem Industriegebiet andere Immissionen als normal betrachtet als in einem Wohnquartier. Ortsübliche Benutzungsweisen sind grundsätzlich zu tolerieren. Ein Beispiel ist Kindergeschrei in einem Wohnquartier, dieses ist zu dulden. Wenn aber auf dem Nachbargrundstück nachts der Hund im Garten ständig bellt und einen um den Schlaf bringt, stellt dies sehr wohl eine übermässige Immission dar.

Liegt eine übermässige Immission vor, muss diese nicht direkt verboten werden. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismässigkeit: Die mildeste geeignete Massnahme ist zu ergreifen. Das bedeutet, dass auch eine Reduktion der störenden Einwirkung auf ein zumutbares Mass zielführend sein kann. In den nächsten beiden Kolumnen werden die Themen Pflanzen und das Aufstellen von Pools näher angeschaut: Was darf man als Nachbar und was nicht?

«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter jeweils in der dritten Ausgabe des Monats über rechtliche Aspekte. Sie führt in Lenzburg die Firma «Notariat Furter & Partner GmbH».

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