Gute Arbeit bei Kantonalbank und Gebäudeversicherung

Alois Huber

Alois Huber

An der letzten Sitzung vor den Sommerferien wurde mangels Geschäften wiederum nur eine Halbtagessitzung abgehalten.

Auf Grund der Vorkommnisse vor zwei Wochen erwarteten viele der Ratsmitglieder beim Traktandum Jahresbericht und Jahresrechnung der Aargauischen Kantonalbank (AKB) eine längere Diskussion. Wie sich jedoch schon bei der Eintretensdebatte herausstellte, wurde der Wechsel des Direktionspräsidenten und dessen Ursache von den Parteisprechern nur am Rande erwähnt, da dies mit dem traktandierten Geschäft nicht viel zu tun hatte. Mit einem Jahresgewinn von 146 Millionen Franken war man sich über die Parteigrenzen hinaus einig, dass wiederum ein sehr guter Jahresabschluss der AKB erwirtschaftet wurde. Mit einer Gewinnausschüttung von 96 Mio. profitiert auch dieses Jahr der Kanton wiederum von der sehr guten Arbeit aller Beteiligten der AKB.

Aus diesem Grunde wurden die Anträge der Gewinnablieferung mit 125 zu 0 und des Jahresberichts mit 123 zu 0 angenommen. Mit einem Votum von Pascal Furer zur Steigerung der Eventualverpflichtungen von 24 auf 12o Mio. wurden der Bankratspräsident und der neue Direktionspräsident ermahnt, keine neuen Risiken einzugehen wie vor gut 10 Jahren, welche damals zu massiven Verlusten führten.

Der anschliessende Geschäftsbericht der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) gab wenig Anlass zu Diskussionen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die ausserordentlichen Ereignisse vom letzten Juli sehr gut gemeistert wurden. Der sehr gute Jahresabschluss wurde jedoch hauptsächlich durch die Kapitalanlagen erreicht. Mit der Genehmigung des Geschäftsberichtes von 114 zu 0 Stimmen wurde die gute Arbeit der AGV-Verantwortlichen und -Mitarbeiter entsprechend gewürdigt.

Für mich als Landwirt und Bauernverbandspräsident war an diesem Morgen jedoch die zweite Beratung der Änderungen des Landwirtschaftsgesetzes des Kantons Aargau das wichtigste Geschäft. Dieses wurde nach einem kurzen Votum eines Ratsmitgliedes und der Rede des Finanzdirektors mit 119 zu 0 genehmigt.

Am Ende der Sitzung wurde die Motion betreffend die Möglichkeit zur Gleichbehandlung der Schüler von bewilligten Privatschulen beim Mittelschulübertritt behandelt. Bei diesem Vorstoss wird von den Motionären verlangt, dass in Zukunft auch Schüler von Privatschulen ohne Prüfung in die Mittelschulen wechseln können bei Erreichen des geforderten Notendurchschnittes, wie Schüler der öffentlichen Schulen. Nach einer über einstündigen Debatte mit vielen Reden von Befürwortern und Gegnern wurde diese Motion mit 55 zu 70 Stimmen abgelehnt.

Bis am 28. August ist im Parlament Sommerpause. Ich wünsche Ihnen und meinen Ratskolleginnen und -kollegen einen erholsamen Sommer.

Alois Huber, SVP, Möriken-Wildegg

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