Grüne aktuell gegen die Auflösung des NOK-Gründungsvertrages
Am letzten Grossratssitzungstag in diesem Jahr gaben zwei Traktanden in besonderem Masse zu reden: die zweite Beratung zu den Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule und die erste Beratung über die Ablösung des Gründungsvertrags der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK, heute Axpo) durch ein neues Vertragswerk.
Dass der NOK-Gründungsvertrag aus dem Jahre 1914 durch ein zeitgemässeres Vertragswerk über die Axpo ersetzt werden sollte, wurde von niemandem in Abrede gestellt. Darüber, ob das neue Vertragswerk als Ersatz geeignet ist, herrschten hingegen unterschiedliche Ansichten. Ein zentraler Schwachpunkt aus Sicht der Grünen ist, dass nach einer Wartefrist von fünf Jahren bis zu 49 Prozent der Aktien frei verkauft werden könnten. Die Obergrenze von 49 Prozent könnte zudem nach acht Jahren Vertragslaufzeit aufgehoben werden. Somit wäre nicht sichergestellt, dass die Netze und Kraftwerke der Axpo voll und ganz in öffentlichem, schweizerischem Besitz verbleiben, obwohl diese beiden Geschäftsbereiche zentral für die Versorgungssicherheit sind.
Folglich unterstützten die Grünen – ebenso wie die Mehrheit des Grossen Rates – einen Prüfungsantrag, wonach der Regierungsrat in Hinblick auf die zweite Beratung aufzeigen soll, «wie im Energiegesetz der Anspruch verankert werden kann, dass die Wasserkraftwerke sowie die Netze vollständig in öffentlicher Hand der Schweiz verbleiben müssen». Ob sich dieses Ziel im Rahmen des Aargauer Energiegesetzes überhaupt erreichen lässt oder ob dazu Anpassungen am Vertragswerk nötig wären, wird sich also erst weisen. Daher stimmten die Grünen zum jetzigen Zeitpunkt gegen die Auflösung des NOK-Gründungsvertrages. Die Mehrheit des Grossen Rates votierte hingegen bereits vor dem Vorliegen der Prüfergebnisse für die Auflösung.
Ausserdem wurde ein zweiter Prüfungsantrag überwiesen, gemäss dem aufgezeigt werden soll, wie das Energiegesetz geändert werden muss, damit der Grosse Rat und nicht der Regierungsrat abschliessend über Änderungen im neuen Vertragswerk befinden können wird.
Volk entscheidet über Schulpflege
Im Rahmen des Traktandums über die Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule stimmte die Mehrheit des Grossen Rates für die Abschaffung der Schulpflegen und für die Übernahme der bisherigen Schulpflegeaufgaben durch den Gemeinderat. Ob die Mehrheit der Stimmbevölkerung diese Änderung ebenfalls unterstützt oder wie der Verfasser dieses Textes der Auffassung ist, dass dadurch der Volksschule nicht gedient ist und dass die Volksschule nicht bloss ein gemeinderätlicher Aufgabenbereich nebst verschiedenen anderen sein sollte, wird sich bei der Volksabstimmung am 17. Mai 2020 zeigen.Marus Kaufmann, Grüne, Seon