Gewalt in der Partnerschaft

Gabriela Furter

Gewalt in der Partnerschaft betrifft Menschen unabhängig von Geschlecht oder sozialem Status. Gewalt kann physisch, psychisch, sexuell oder wirtschaftlich sein. Viele Betroffene zögern, Hilfe zu suchen, aus Angst oder Abhängigkeit. Doch unser Rechtssystem bietet vielerlei Hilfsmöglichkeiten.

Betroffene können sich bei der Polizei oder beim Gericht melden; oft werden dann Schutzmassnahmen ausgesprochen. Die gewaltausübende Person kann weggewiesen werden – übrigens auch aus einer gemeinsamen Wohnung – und es kann ein Kontakt- und Rayonverbot ausgesprochen werden. In schwerwiegenden Fällen wird die Gewalt ausübende oder androhende Person auch in Untersuchungshaft genommen. Es stehen zudem eine Vielzahl von Beratungsstellen zur Verfügung. Diese bieten rund um die Uhr Beratung und Unterstützung sowohl rechtlicher als auch psychologischer Natur. Frauen-/Männerhäuser bieten einen geschützten Raum, in dem Betroffene Zuflucht finden können. Zudem gibt es für die Opfer spezielle Bestimmungen wie beispielsweise das Opferhilfegesetz.

Wenn Kinder involviert sind, ist die Situation besonders sensibel. Das Gericht kann auch ohne Anhörung der gewaltausübenden Person die Wohnung der betroffenen Person und den Kindern zuweisen und das Besuchsrecht bis zum Vorliegen von Abklärungsergebnissen sistieren. Für Kinder, die in gewaltbelasteten Haushalten aufwachsen, gibt es spezialisierte Kinderschutzstellen. Diese arbeiten eng mit den Schulen und der Kindesschutzbehörde zusammen, um sicherzustellen, dass die betroffenen Kinder nicht nur rechtlich, sondern auch emotional und psychologisch geschützt werden.

Für viele Betroffene ist der erste Schritt sehr schwierig. Die zahlreichen Anlaufstellen, speziell geschulte Personen bei der Polizei sowie Anwältinnen und Anwälte sorgen dafür, dass die betroffenen Personen bestmöglich unterstützt werden.

«Recht-Tipp». Hier schreibt lic. iur. Gabriela Furter jeweils über rechtliche Aspekte. Sie führt in Lenzburg die Firma «Notariat Furter & Partner GmbH».

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