Post aus Aarau: Früherkennen ist besser als nachsorgen

Post aus Aarau

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Daniel Mosimann

Daniel Mosimann

«Es ist alles eine Sache des Umgangs im Miteinander. Ohne Anstand, Respekt, Ehrlichkeit und Achtung vor dem Anderen funktioniert die Welt nicht.» Dieses Zitat von Albert Einstein legte Colette Basler (SP) der Fraktionserklärung zu Grunde.

Mit einer Aufsichtsbeschwerde auf eine unbefriedigende Interpellationsantwort zu reagieren sei unverhältnismässig. Es gebe andere Mittel und Wege, die Differenzen auszuräumen – im Gespräch, in der Kommission, mit einem neuen Vorstoss. Das Vorgehen der SVP-Fraktionschefin widerspreche allen Gepflogenheiten und sei des Parlaments nicht würdig.

Im Anschluss startete die parlamentarische Arbeit mit der 2. Beratung zum Gebührengesetz, eine äusserst umfangreiche und trockene Materie. Im Grundsatz müssen Gebühren verhältnismässig und sollen grundsätzlich kostendeckend sein. Das aargauische Gebührenrecht ist historisch gewachsen, es weist keinen einheitlichen Aufbau auf und ist in der Rechtsordnung weit verstreut.

Mit der Revision wird das Ziel verfolgt, ein allgemeines Gebührengesetz und Gebührendekret zu schaffen, also eine Vereinheitlichung, eine bessere Auffindbarkeit und Systematik. Die Steuerbarkeit durch den Grossen Rat wird verbessert und das Gesetz schafft Klarheit und Transparenz für die Bevölkerung.

Nach einigen Diskussionen wurde das Gesetz angenommen und eine direkte, unmittelbare Folge davon ist die Senkung der Gebühren bei den Verkehrszulassungen.

Justiz wird digitalisiert

Die Digitalisierung in der Schweizer Justiz in Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren wird auf Bundesebene vorangetrieben und mit der Vorlage «Justitia 4.0» soll der digitale Wandel auch in den Justizverfahren des Kantons Aargau Einzug halten.

Ziel ist es, den Zugang zur Justiz zu erleichtern und die Verfahren zu beschleunigen. Papierakten werden durch elektronische Dossiers ersetzt und die Arbeitsumgebung sowie die Infrastruktur in der Justiz werden optimiert. Der Kanton und die kantonalen Gerichte wollen sich weiterhin am Bundesprojekt beteiligen; eine sinnvolle und unterstützungswürdige Absicht, dies fand auch der Grosse Rat und genehmigte den Verpflichtungskredit von 3,2 Millionen Franken.

Der Grosse Rat hat den Regierungsrat im Jahre 2018 mittels einer Motion beauftragt, ein kantonales Brustkrebsscreening zur Brustkrebsfrüherkennung zu entwickeln und umzusetzen. Besser spät als nie erfolgt nun die Umsetzung. Brustkrebs ist die häufigste Krebsart bei Frauen in der Schweiz und daher ist es nur sinnvoll, dass das Krebsfrüherkennungsprogramm eingeführt wird. Unabhängig von sozio-ökonomischen Voraussetzungen wird der Zugang nun allen Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren möglich sein. Die Früherkennung erhöht die Heilungschancen und vermindert Leid. Früherkennen ist besser als nachsorgen.Nach einer langen Pause findet die nächste Grossratssitzung am 7. November statt.

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